Grundsätze zur Betriebsanlagengenehmigung
Allgemeine Informationen und Merkblätter
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Die Betriebsanlagen als örtlich gebundene Einrichtung zum Betrieb des Unternehmens bedarf einer Bewilligung, wenn durch die von der Betriebsanlage ausgehenden Emissionen insbesondere die Nachbarn, aber auch allgemein die Umwelt, negativ betroffen sein können.
Die Betriebsanlagengenehmigung schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.
Damit diese Situation auch bestehen bleibt sind seit der letzten Genehmigung durchgeführte Änderungen an der Betriebsanlage der Behörde zu melden und gegebenenfalls auch um eine Änderungsgenehmigung anzusuchen. Spätestens alle 5 bzw. 6 Jahre hat der Betriebsinhaber den Betrieb auf die Einhaltung der gesetzlichen und durch Bescheid vorgegebenen Bestimmungen zu überprüfen.
Genehmigungsfreistellungsverordnung
Anlagen, die unter die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung (BGBl. II Nr. 80/2015 idgF) fallen, benötigen keine Genehmigung mehr. Das betrifft z.B. kleine Handelsbetriebe bis 600 m2 Betriebsfläche, kleine Lager oder auch Frisöre und Schuhservicebetriebe.
Weitere Details zur GenehmigungsfreistellungsverordnungGenehmigungsfreistellungen durch die GewO Novelle 2017 (BGBl. I Nr. 96/2017)
Mit der GewO Novelle 2017 wurden Änderungen vorgenommen, die bloß vorübergehende gewerbliche Tätigkeiten in einer ortsfesten gebundenen Anlage, temporäre und emissionsneutrale Änderungen einer genehmigten Anlage sowie den gleichartigen Maschinentausch anzeige- und genehmigungsfrei gestellt haben.
Weitere Details zu den Neuerungen für die Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht
Infoblätter und Broschüren (online als PDF-File)
- Weg zum genehmigten Betrieb
- Einreichunterlagen für das gewerbliche Genehmigungsverfahren
- Einreichunterlagen für Gastronomie und Hotellerie
- Die Betriebsübergabe – Schwerpunkt Betriebsanlage
- Regelmäßige Prüfung von Betriebsanlagen (§ 82b Gewerbeordnung)
- Leitfäden für Selbstbedienungsläden & Containershops
- Leitfaden für Bäderbetriebe
- Leitfaden Lärm – Emissionen und Immissionen von Betriebsanlagen
- Leitfaden Luft – Emissionen und Immissionen von Betriebsanlagen
- Leitfaden Einreichunterlagen für das abfallrechtliche Anlagengenehmigungsverfahren
- Unternehmensgründung: Checkliste für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Verordnung brennbare Flüssigkeiten – VbF 2023
Formulare (als Word-Dokumente)
- Antragsmuster für Genehmigung/Änderung einer Betriebsanlage
- Muster einer Prüfbescheinigung für § 82b-Überprüfung
Weitere Detailinformationen
- Radonschutzverordnung | FAQs Radon
- Sprengmittelgesetz
- Leitfäden zum UVP-Gesetz
- VOC-Anlagen & HKW-Anlagen
- Information für Seveso-Anlagen (Industrieunfallrecht)
- Information für IPPC-Anlagen (Industrieemissionsrichtlinie)
- Leitfaden Ausgangszustandsbericht für IPPC-Anlagen
Stand: 01.04.2024