Regelmäßige Prüfung von mobilen Behandlungsanlagen gemäß § 52 Abs. 7 AWG 2002
Hilfestellung bei der Erstellung eines Prüfberichts gemäß § 52 Abs. 7 AWG 2002
Lesedauer: 1 Minute
21.11.2024
Für Genehmigungsinhaber einer mobilen Behandlungsanlage besteht die Verpflichtung alle fünf Jahre eine wiederkehrende Kontrolle, ob der Genehmigungsbescheid und die sonst für die Anlage geltenden abfallrechtlichen Vorschriften entspricht, zu veranlassen.
Beratungen durch befugte Fachpersonen, die Sie bei der Erstellung eines Prüfberichts und bei der Behebung allfälliger Mängel unterstützten, werden dabei durch die Wirtschaftskammer NÖ finanziell unterstützt.
Organisation/Abwicklung der Förderung:
- Förderung: 100 % der Nettokosten
- Stundensatz: 90 Euro
- Förderbare Stundenanzahl: 8 Stunden
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über das Betriebsanlagenservice der WKNÖ.