Regelmäßige Prüfung von mobilen Behandlungsanlagen gemäß § 52 Abs. 7 AWG 2002  

Hilfestellung bei der Erstellung eines Prüfberichts gemäß § 52 Abs. 7 AWG 2002

Lesedauer: 1 Minute

21.11.2024

Für Genehmigungsinhaber einer mobilen Behandlungsanlage besteht die Verpflichtung alle fünf Jahre eine wiederkehrende Kontrolle, ob der Genehmigungsbescheid und die sonst für die Anlage geltenden abfallrechtlichen Vorschriften entspricht, zu veranlassen.

Beratungen durch befugte Fachpersonen, die Sie bei der Erstellung eines Prüfberichts und bei der Behebung allfälliger Mängel unterstützten, werden dabei durch die Wirtschaftskammer NÖ finanziell unterstützt.  

Organisation/Abwicklung der Förderung:

  • Förderung: 100 % der Nettokosten
  • Stundensatz: 90 Euro
  • Förderbare Stundenanzahl: 8 Stunden

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt über das Betriebsanlagenservice der WKNÖ.