Führerschein und Fahrerqualifizierung
Lenkberechtigung der Klassen C und D, Grundqualifikation und Weiterbildung
Lesedauer: 1 Minute
Sowohl C- als auch D-Führerscheine sind befristet und müssen regelmäßig verlängert werden. Die gesundheitliche Eignung ist bei der Verlängerung stets nachzuweisen. Wird die Lenkberechtigung beruflich genutzt, muss der Lenker zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis erbringen. Bei jeder Ergänzung und Verlängerung, aber auch bei jedem Verlust und Fototausch wird ein Scheckkartenführerschein ausgegeben. Papierführerscheine gehören damit allmählich der Vergangenheit an.
Gültigkeit und Verlängerung von Führerscheinen der Klasse C und D
Lenkberechtigungen der Klassen C/C1 und D/D1 werden befristet ausgestellt. Die Führerscheine müssen daher fortlaufend verlängert werden, um die Gültigkeit zu behalten. Grundsätzlich ist eine fünfjährige Befristung vorgesehen. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr wird die Befristung auf zwei Jahre verkürzt. Die Verlängerung der Gültigkeit muss rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist beantragt werden. Die Behörde händigt daraufhin einen neuen, abermals befristeten Führerschein aus. Für jede Verlängerung ist durch ein ärztliches Gutachten die gesundheitliche Eignung des Antragstellers nachzuweisen.
Grundqualifikation und Weiterbildung
Bei beruflicher Nutzung einer Lenkberechtigung der Führerscheinklasse C und D im Rahmen des gewerbsmäßigen Güterverkehrs mit Lkw über 3,5* t höchstzulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Werkverkehr) oder des Personenverkehrs mit Autobussen ist die sogenannte Fahrerqualifizierung (Grundqualifikation- und Weiterbildung) erforderlich.
Die Grundqualifikation ist eine theoretische und praktische Prüfung. Sie kann zusammen mit der Fahrprüfung in der Fahrschule oder vor einer Prüfungskommission des Landes abgelegt werden.
Die Weiterbildung dauert 35 Stunden und muss entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises wiederholt oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit absolviert werden.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Grundqualifikation bzw. Weiterbildung wird im Führerschein der Zahlencode „95“ mitsamt einer Frist für die nächste Weiterbildung vermerkt.
Für bestimmte Fahrten gibt es Ausnahmen (Probefahrten, Transport von Material oder Ausrüstung durch Handwerker oder Servicetechniker, Feuerwehr, Fahrschulen,…).
Einen ersten Überblick über das Thema Grundqualifikation und Weiterbildung verschafft der Online Ratgeber Lkw-/Bus-Fahrergrundqualifikation und -weiterbildung.
Gültigkeit und Umschreibung des Papierführerscheins
Grundsätzlich werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Insofern dürfen Papierführerscheine weder ergänzt noch verlängert werden. Anstelle einer Ergänzung oder Verlängerung erfolgt ein Tausch gegen einen neuen Scheckkartenführerschein. Dies gilt auch bei einem Verlust des Dokuments oder einer Auswechslung des Fotos.
Der Umtausch eines gültigen Papierführerscheins gegen einen Scheckkartenführerschein ist nicht verpflichtend, aber freiwillig möglich. Spätestens bis zum 19.1.2033 müssen jedoch sämtliche Papierführerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, in einen aktuellen Scheckkartenführerschein aus Plastik umgeschrieben werden (sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist und ohnehin zuvor ein Führerschein im Scheckkartenformat ausgehändigt wird).
Stand: 22.03.2022