Bus-Einfahrtsregelungen, Parken, Ladezonen
Infos zu Bewilligungen, Einfahrtskarten und Tagesparkkarten
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Busse dürfen in Teile der Wiener Innenstadt nur mit einer gültigen Einfahrtskarte einfahren. Immer mehr Bezirke Wiens sind für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge Kurzparkzonen und gebührenpflichtig. Bewohner, Betriebe oder deren Mitarbeiter können mit einer Parkkarte in den Kurzparkzonen dauerhaft parken. Auch für Handwerker gibt es die Möglichkeit von kostengünstigen Tagesparkscheinen in ganz Wien. Das Be- und Entladen in Ladezonen ist kostenfrei.
Autobusregelungen in der Wiener Innenstadt
Innerhalb des Rings und des Franz-Josef-Kais brauchen Busse eine Einfahrtskarte. Ohne Karte können Busse bis zu den Aus- und Einstiegsstellen Börseplatz, Burgring, Friedrich-Schmidt-Platz, Johannesgasse, Josef-Meinrad-Platz, Schwedenplatz, Weiskirchnerstraße und Votivkirche zufahren.
An Adventsamstagen gilt die Einfahrtsregelung für die Bezirke 1, 6, 7, 8 und 9. Jeder Bus, der in diese Bezirke einfährt, braucht eine Einfahrtskarte. Ausnahmeregelungen gelten für Zufahrten zu Hotels, Veranstaltungen und Gastronomie.
Infos in Englisch und sechs weiteren Sprachen: English version, version Italiano, Français, español, Čeština, Magyar, Polski
Der Online-Ratgeber zur Buseinfahrtsregelung beantwortet Schritt für Schritt alle Fragen zur Einfahrtsregelung.
Parken in Wien
In allen Wiener Bezirken wird es ab März 2022 flächendeckende Kurzparkzonen (Details und Plan) geben. Für das Parken muss bezahlt werden (2,40 Euro/Stunde). Ab März 2022 wird die maximale Parkdauer für mehrspurige Kraftfahrzeuge einheitlich zwei Stunden betragen (derzeit in den Außenbezirken noch drei Stunden). In Geschäftsstraßen darf man maximal 1,5 Stunden parken.
Dauerparken in Kurzparkzonen ist mit einer Parkkarte (Parkpickerl) möglich. Parkkarten gibt es für Bewohner und Unternehmer und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Mitarbeiter. Mitarbeiter können eine Parkkarte für den Betriebsstandort dann beantragen, wenn bei Arbeitsbeginn oder -ende öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur beschränkt verfügbar sind.
Die Servicekarte für Handwerker ist für Handwerker und Servicebetriebe vorgesehen, die beim Kunden länger als 2 Stunden arbeiten und im Auto alle dafür nötigen Werkzeuge, Materialien und Ersatzteile mitführen. Damit kann man dann beim Kunden länger als die maximale Dauer parken. Die Servicekarte erlaubt die Nutzung von Tagesparkscheinen in Kurzparkzonen. Die Servicekarte gilt nicht für Geschäftsstraßen mit eigener Kurzparkzone (erkennbar an den Verkehrszeichen bei jeder Querstraße). Der Tages- und Wochenparkschein kann nur mit Fahrzeugen verwendet werden, für die eine Servicekarte erteilt wurde.
Der Online-Ratgeber Parkraumbewirtschaftung in Wien ist anonym und informiert Gewerbetreibende und Beschäftigte Schritt für Schritt. Am Ende kann man mit der Onlineantragstellung der Stadt Wien weitermachen.
Ladetätigkeiten in Ladezonen
Ladezonen sind besondere Bereiche in Parkspuren und werden für Be- und Entladevorgänge genutzt. Sie sind gekennzeichnet und innerhalb des auf dem Verkehrszeichen angezeigten Zeitraumes gebührenfrei. Jedes Unternehmen kann eine Ladezone beantragen, hat die Errichtungskosten allerdings selbst zu tragen.
Stand: 04.02.2022