Beratungen des Betriebsanlagenservice
für Standorte in NÖ
Lesedauer: 1 Minute
13.09.2024
Die Beratungsleistungen bieten Unterstützung bei behördlichen Genehmigungsverfahren, bei technischen Fragestellungen zur Betriebsanlage sowie zur Barrierefreiheit. Förderung von Beratungsleistungen externer Berater.
Nutzen
- Rechtssicherheit
- Haftungsminimierung
- Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung
Themenfelder
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Emissionen (Lärm/Luft)
- Abfall
- Abwasser
- Arbeitsstättenverordnung
- VEXAT
- Regelmäßige Überprüfung der Betriebsanlage (§ 82b GewO)
- Regelmäßige Prüfung von mobilen Behandlungsanlagen gemäß § 52 Abs. 7 AWG 2002
- Barrierefreiheit
- Brandschutz
Förderungen
Die Wirtschaftskammer NÖ fördert Beratungen für Standorte in NÖ zu oben genannten Themen.
- Kurzberatung: max. 8 Stunden, Pauschal € 880,- (exkl. USt.) – zu 100 % gefördert
- Schwerpunktberatung: max. 20 Stunden, max. € 55,-/Stunde (exkl. USt.)*
*Die Förderung basiert auf einem fiktiven Stundensatz von € 90,-. Bei einem Stundensatz unter € 90,- wird die Förderung proportional reduziert.
Details zum Beratungsablauf, weiteren Förderungen und unseren Berater:innen finden Sie unter wko.at/noe/beratungsservice