Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Niederösterreich
WKNÖ Funktionsentschädigungen, WKNÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung
Lesedauer: 2 Minuten
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.
Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKNÖ
Die Mitglieder des Präsidiums der WKNÖ, die Obleute der Sparten, deren Stellvertreter:innen sowie die Bezirksstellenobleute erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten einer Landeskammer ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert. Die Organisationsvorschriften sehen Kürzungsregelungen vor, etwa dass beim Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen die kleinere nur zur Hälfte gebührt.
Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.
Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit, bei Funktionen bzw. Tätigkeiten auf Landesebene auch unter Berücksichtigung der flächenmäßigen Größe und der Einwohnerzahl des Landes festzulegen.
WKNÖ-Funktionsentschädigung 12 x jährlich
Funktion (WKNÖ) | Höchstgrenze 2024 EUR | Tatsächliche Entschädigung 2024 EUR |
---|---|---|
Präsident | 14.079,27 | 9.302,00 |
Vizepräsident:in | 3.488,10 | 3.488,10 |
Spartenobfrau/-mann | 3.416,70 | 3.416,70 |
Spartenobfrau/-mann-Stv. | 1.708,40 | 1.138,90 |
Bezirksstellenobfrau/-mann | 1.622,10 | 1.622,10 |
WKNÖ Voranschlag und Rechnungsabschluss
Übersicht: WKNÖ Voranschlag und Rechnungsabschluss
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen in den Präsidien der jeweiligen Kammer beschlossen.
Die Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen erfolgt in Abhängigkeit der von den einzelnen Wählergruppen bei den letzten Wahlen erreichten Stimmen und Mandaten.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKNÖ Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2023 (auf Basis einstimmiger Organbeschlüsse und im Einvernehmen aller Wählergruppen)
Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in EUR |
ÖWB NÖ | 1.905.187,67 |
SWV | 217.579,97 |
Grüne Wirtschaft | 147.696,65 |
NÖ Industrie | 117.711,26 |
Freiheitliche Wirtschaft | 89.956,18 |
2.478.131,73 |