Energieeffizienz-Haus mit Stufen im Fokus, im Hintergrund befindet sich eine Person und sichtet Unterlagen während ein Stift und ein Rechner bereit stehen
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Energieeffizienz für Unternehmen

Grundlagen, Verpflichtungen, Termine und Förderungen

Lesedauer: 3 Minuten

28.08.2024

Die Verbesserung der Energieeffizienz zählt zu den zentralen umwelt- und energiepolitischen Aufgaben. Nur durch einen sorgsamen und effizienten Umgang mit Energie werden sich die energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen – und damit die Klimaneutralität - verwirklichen lassen. Die Wirtschaft arbeitet permanent an Effizienzfortschritten durch die Entwicklung von Technologien, mit Investitionen, bei der Finanzierung und Planung. Energieverbrauch steht aber auch im Zusammenhang mit Produktionsmenge und Wirtschaftsleistung.

Österreichische Unternehmen setzen seit Jahren wichtige Impulse in Richtung verbesserte Energieeffizienz und nehmen eine Vorreiterrolle im internationalen Wettbewerb ein. Dies gilt einerseits für energieintensive Unternehmen, die angesichts der hohen Energiekosten, die in ihren jeweiligen Betriebsabläufen auftreten, selbst motiviert sind, die Energieeffizienz ihrer Anlagen und Technologien zu steigern. Andererseits tragen Unternehmen mit Innovationen und neuen Technologien in den Bereichen der erneuerbaren Energien, Klimaschutz und Energieeffizienz bedeutend zur Zielerreichung bei. 

Energieeffizienzgesetz: Grundlagen, Verpflichtungen und Termine

Am 1.6.2023 wurde das österreichische Energieeffizienzgesetz im Nationalrat mit einfacher Mehrheit beschlossen. Dieses Gesetz stellt die rechtliche Grundlage für die notwendigen Einsparungsziele und die dafür erforderlichen Maßnahmen dar.

Damit wurde das Bundes-Energieeffizienzgesetz 2014 novelliert. Mit dieser Anpassung sind die Bestimmungen betreffend der Lieferantenverpflichtung mit 31.12.2020 ausgelaufen. Die Bestimmungen betreffend Auditverpflichtung sind mit 31.12.2021 ausgelaufen. 

Verpflichtende Einsparungsziele

Eine der wesentlichsten Bestimmungen aus dem Gesetz sind die verpflichtenden Energieeffizienzziele. Das indikative Ziel für den Endenergieverbrauch eines Regelenergiejahres wurde für 2030 auf 920 Petajoule (PJ), anstelle von 1.050 PJ, festgelegt. Die Ziele für kumulierte Endenergieeinsparungsmaßnahmen betragen 650 PJ (bis Ende 2030), wovon 250 PJ mit Bundesmitteln finanziert werden und 400 PJ aus strategischen Maßnahmen kommen sollen. Die Maßnahmen zur Zielerreichung werden von der E-Control, als neue Monitoringbehörde, bewertet.

E-Control als neue Monitoringbehörde

Die E-Control wurde mit dem neuen Energieeffizienzgesetz zur nationalen Energieeffizienzbehörde ernannt. Damit ist sie verantwortlich für das Monitoring und die Evaluierung der Energieeffizienzziele. Außerdem ist sie zuständig für die Konkretisierung gesetzlicher Bestimmungen und bietet Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Meldepflichten und zur Aufnahme in die elektronische Liste der Energiedienstleister an. Die Monitoringbehörde bietet Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) rund um das Energieeffizienzgesetz an.

Energiemanagementsysteme und -audits

Energiemanagementsysteme bringen dem Unternehmer Vorteile. Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet weiterhin große Unternehmen (lt. EU-Vorgaben), die die Schwellenwerte für ein mittleres Unternehmen im Vorjahr überschritten haben, Energiemanagementsysteme zu implementieren oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Außerdem unterliegen der Verpflichtung auch weiterhin Unternehmen innerhalb einer Unternehmenszusammenrechnung, sofern zusammen die Schwellenwerte eines mittleren Unternehmens im Vorjahr überschritten wurden. Die Verpflichtung gilt diesfalls für alle verbundenen Unternehmen. Dafür werden Unternehmen, die zu mehr als 50 % im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen oder mehr als 50 % Eigentum an anderen Unternehmen halten, für die Feststellung der Verpflichtung zusammengerechnet.

Energiedienstleister 

Experten mit einer speziellen Ausbildung im Energiebereich können die erwähnten Audits durchführen, so sie zusätzliche Qualifikationskriterien erfüllen. Dann ist auch die Eintragung in das Online-Register der Monitoringstelle möglich.

Gebäudeeffizienz-Richtlinie

Mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) hat sich die EU vorgenommen, sämtliche Gebäude bis 2050 zu dekarbonisieren und insgesamt an die Ziele des European Green Deal anzupassen. Eine neue Gebäudekategorie (Nullemissionsgebäude) wird eingeführt. Ebenfalls neu ist der nationale Gebäuderenovierungsplan der konkrete Sanierungsziele bis 2050 vorgeben soll und Ende 2026 vorgelegt werden muss. Die Maßnahmen sind im Wesentlichen durch die Bundesländer umzusetzen.  

Energieeffizienz-Förderungen für Betriebe

Zur Steigerung der Energieeffizienz gibt es zahlreiche Förderungen, z.B. für Energieberatung, Umrüsten auf Alternativenergie oder Sanierung des Betriebsgebäudes.

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Weitere Informationen und Services

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Der EUREM-Lehrgang ist eine berufsbegleitende, praxisnahe Weiterbildung im Bereich energieeffizienter Technik für Energieverantwortliche in Unternehmen sowie Energiedienstleistende. Ausgebildete „Energie Manager:innen“ verfügen über das nötige Wissen, um in einem Unternehmen ein effizientes Energiemanagement umzusetzen und somit Kosten zu sparen.

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