Detailansicht einer Gasflasche mit Druckmessern und Schlauch, im Seitenrand im Ausschnitt Person mit Helm
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Begutachtung: Flüssiggas-Verordnung 2024

Stellungnahmen bis 22. Mai 2024

Lesedauer: 1 Minute

15.05.2024

Die FGV 2024 löst die FGV aus 2002 ab und soll durch die Neufassung kompakter gestaltet werden sowie den aktuellen technischen Gegebenheiten Rechnung tragen. Betroffen sind das Gewerberecht, das Arbeitnehmerschutzrecht und das Eisenbahnrecht.

Die FGV 2024 regelt grundsätzlich die Lagerung, Umfüllung, Abfüllung und Verwendung von Flüssiggas, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Anforderungen an die Prüfung von Flüssiggasanlagen und die Prüfung derselben, Bestimmungen für Druckgefäße und Flüssiggasbehälter, Abfüll-, Umfüllvorgänge und Gasverbrauchseinrichtungen.

Es kommt durch die Neufassung zu einer Anpassung der Prüffristen für elektrische Anlagen an aktuelle Vorschriften, einer Flexibilisierung hinsichtlich des Erfordernisses des Ausmaßes explosionsgefährdeter Bereiche, der Anhebung der Bagatellmengen und somit zu Erleichterungen für die Lagerung und zu Anpassungen an den Stand der Technik. Dies erfolgt beispielsweise durch Ermöglichung der Zusammen­lagerung von geringen Mengen an Flüssiggas mit anderen gefährlichen Stoffen und Gemischen in Lagerräumen.

Laut WFA sind in Österreich vom Geltungsbereich der Verordnung 4000 Unternehmen betroffen, wobei sich Einsparungen aufgrund der verlängerten Prüffristen ergeben können.

Den Entwurf, die Erläuterungen und Folgenabschätzung finden Sie unter den Downloads.

Ihre Stellungnahme senden Sie bitte an die Umweltabteilung der WKO Ihres Bundeslandes.

(OÖ Mitglieder senden ihre Stellungnahme an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) bis spätesten Mittwoch, 22. Mai 2024.

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