Drei Holzfiguren und eine der Figuren sitzt in einem Rollstuhl
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Barrierefreiheit

Umsetzungstipps für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

19.06.2024

Für alle Unternehmen in Österreich gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden.

Ab 28. Juni 2025 werden zudem für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Barrierefreiheitsgesetz, erweiterte Bestimmungen gelten.

Einen Überblick zu den Verpflichtungen finden Sie hier

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Laut dem Behindertengleichstellungsrecht bedeutet Barrierefreiheit, dass

  • Waren und Dienstleistungen, die öffentlich verkauft werden, barrierefrei zugänglich sein müssen.
  • Geschäftsräume, Lokale, etc. frei von baulichen Barrieren sind.
  • alle Kundinnen und Kunden Zugang zu Informationen (z.B. Website oder Broschüren) haben müssen.

Welche Arten von Barrieren gibt es?

Es wird zwischen folgenden Barrieren unterschieden:

  • Bauliche Barrieren
    Stufen, Türschwellen, zu enge Türbreiten, fehlende Beleuchtung, etc.
  • Barrieren im Verkehrsbereich
    Hohe Gehsteigkanten, Stufen, fehlendes Blindenleitsystem, etc.
  • Barrieren im Bereich der Kommunikation
    Schwer verständliche Texte in komplizierter Sprache, fehlende Übersetzung in Gebärdensprache
  • Barrieren in der Informations- und Kommunikationstechnologie (z.B. Internet)
    Ungenügender Farbkontrast, fehlende Textalternativen etc.

Worum geht es im neuen Barrierefreiheitsgesetz?

Ab dem 28. Juni 2025 werden mit dem Barrierefreiheitsgesetz bestimmte Unternehmen verpflichtet sein, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (z.B. Selbstbedienungsterminals, Computer, Mobiltelefone, e-Book-Lesegeräte, Webshops, Online-Terminbuchung) Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten.

Das Gesetz umfasst folgende Maßnahmen:

  • Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen für die vom Barrierefreiheitsgesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen
  • Verpflichtung der Unternehmen, nur dem Barrierefreiheitsgesetz entsprechende, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen
  • Einrichtung einer Marktüberwachung (Sozialministeriumservice).

Mehr dazu lesen Sie hier: Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz − WKO

Online Barriere-Check  

Welche Bereiche meines Lokals müssen barrierefrei sein? Reicht eine mobile Rampe für den barrierefreien Zugang zum Geschäftslokal? Für Unternehmen stellen sich viele Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit. Der Online Barriere-Check liefert einen ersten Überblick über den Status der Barrierefreiheit im Betrieb. Umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen liefern die FAQs zum Thema Barrierefreiheit

Technische Informationen

Damit die Barrierefreiheit gewährleistet ist, sind bestimmte Richtlinien einzuhalten. Die wichtigsten Daten, Fakten und Tipps liefern detaillierte Informationsblätter zu folgenden Themenbereichen:

Förderungen

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Sozialministerium Förderungen für investive bauliche Maßnahmen zum Abbau von vorhandenen Barrieren. Weitere Informationen dazu bieten die Serviceseiten des Sozialministeriums.

Aktion Barriere:freie Unternehmen

Die Aktion Barriere:freie Unternehmen des Ministeriums ist eine Förderung für Unternehmen und soll Anreize schaffen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.