Behörden, Dokumente, Vollmachten im Verkehr
Mitzuführende Dokumente im Transportbereich, Vollmachten und Verkehrsunternehmensregister
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Transportunternehmer müssen für jeden Lkw Firmenunterlagen, Dokumente zum Fahrzeug und zu den transportieren Waren bereitstellen. Lenker benötigen zusätzlich zum Führerschein etwa bei Verwendung eines analogen Kontrollgeräts entsprechende Scheiben oder die Fahrerkarte für das digitale Kontrollgerät. Zusätzliche Dokumente benötigen Unternehmer für Transporte aus oder nach Drittstaaten oder in die EU. Eine Vollmacht schützt Fahrer von Dienstfahrzeugen im Ausland vor Zollproblemen.
Behörden, Dokumente, Vollmachten im Verkehr
In Österreich teilen sich Bundes- und Landesbehörden die Zuständigkeit für den Verkehrsbereich. Transportunternehmen müssen Anträge, etwa für Sondertransporte, bei der richtigen Behörde einbringen.
Transportunternehmen müssen außerdem für jeden Lkw Firmenunterlagen, Dokumente zum Fahrzeug und zu den transportieren Waren bereitstellen. Lenker benötigen zusätzlich zum Führerschein etwa bei Verwendung eines analogen Kontrollgeräts entsprechende Scheiben oder die Fahrerkarte für das digitale Kontrollgerät. Zusätzliche Dokumente benötigen Unternehmer für Transporte aus oder nach Drittstaaten oder in die EU. Eine Vollmacht schützt Fahrer von Dienstfahrzeugen im Ausland vor Zollproblemen. Unternehmer erhalten Informationen von den zuständigen Behörden in Österreich.
Dokumente für österreichische Transporteure
Transportunternehmen müssen für jeden Transport Dokumente bereitstellen, die bei Kontrollen vorzuweisen sind.
Fahrer müssen zusätzlich zum Führerschein auch die Fahrerkarte für das digitale Kontrollgerät, bei Verwendung eines analogen Kontrollgeräts benutzte und unbenutzte Scheiben, bei Mietfahrzeugen eine Beschäftigungsbestätigung sowie bei Auslandsfahrten den Reisepass mitnehmen.
Transporteure müssen folgende Dokumente bereitstellen:
- Beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde (altes Regime) oder beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister bzw. aus GISA (§ 6 Abs. 2 und 3 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG))
- Mietvertrag, wenn Fahrzeug gemietet
- Zulassungsschein
- GO-Box für Maut in Österreich oder Vignette
- Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll
- CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
- Rechnung(en)
- Lieferschein(e)
Österreichische Transporteure im EU- und EWR-Raum brauchen zusätzlich die blaue EU-Lizenz. Die GO-Box-Vorschrift gilt nur für Österreich. Je nach Art des Transports (z.B. Gefahrgut oder Kabotage) sind weitere Dokumente notwendig.
Österreichische Transporteure in Drittstaaten müssen zusätzlich die landesspezifischen Genehmigungen für ihre Fahrzeuge beachten.
Dokumente für Transporteure aus der EU oder Drittstaaten in Österreich
Transporteure aus der EU in Österreich müssen für das Fahrzeug die blaue EU-Lizenz und den Zulassungsschein vorweisen und eine GO-Box für die Maut anbringen.
Transporteure aus Drittstaaten in Österreich brauchen für das Fahrzeug die entsprechende Genehmigung sowie Zulassungsschein und GO-Box für die Maut.
Vollmachtsformulare für Dienstfahrten ins Ausland
Firmenfahrzeuge sind auf den Namen des Unternehmens angemeldet. Im Zulassungsschein steht ein anderer Name als im Führerschein des Fahrers. Aus diesem Grund kann es bei Kontrollen im Ausland zu Problemen kommen. Die Probleme lassen sich durch eine Vollmacht vermeiden. Formulare für Vollmachten stehen in zwölf Sprachen zum Download bereit.
Verkehrsunternehmensregister
Das Verkehrsunternehmensregister erfasst alle österreichischen Personen- und Güterkraftverkehrsunternehmen, deren Konzessionen und rechtliche Vertreter sowie schwerwiegende Verstöße gegen das Kraftfahrliniengesetz (KflG).