Zwei Personen in Wiese an Bergsee sitzend, eine weitere anbei stehend, spiegeln sich in Gewässer, im Hintergrund Bergkette und blauer Himmel
© Christian Vorhofer

Grenzwerte Luft und Wasser, Emission

Bestimmungen und Pflichten für den betrieblichen Alltag

Lesedauer: 2 Minuten

Unternehmer sind von vielen Regeln zur Luft- und Wasserqualität täglich betroffen, z.B. bei Abwasserentsorgung oder Fahrverboten. Bundes- und Landesgesetze legen Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten für Unternehmer fest.

Wasser

Hier finden Sie Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigungspflichten sowie Emissionsverordnungen betreffend Wasserversorgung, Wassernutzung und Wasserrecht.  

Rechtsgrundlagen zur Wasserversorgung

Die meisten Wasserverbraucher werden in Österreich über öffentliche Wasserleitungsnetze versorgt, die im Regelfall von der Gemeinde oder durch Wasserverbände betrieben werden. Die einschlägigen Wasserversorgungs- oder Wasserleitungsgesetze enthalten Regelungen über die Anschlusspflicht von Gebäuden, Anlagen und Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung sowie über die für den Bezug des Wassers zu entrichtenden Gebühren. Beim Gebührenrecht - das regional unterschiedlich geregelt ist - ist zwischen einmalig zu entrichtenden Anschlussgebühren und den laufenden Zahlungen für den jeweiligen Wasserverbrauch zu unterscheiden. 

Wasserrecht

Das Wasserrecht unterscheidet zwischen bewilligungsfreier und bewilligungspflichtiger Wasserbenutzung.

  • Bewilligungsfreie Wasserbenutzung: An Flüssen, Bächen und Seen ist der Gebrauch des Wassers zum Baden, Schwimmen, Trinken und Schöpfen, soweit er ohne Verletzung von Rechten oder privaten oder öffentlichen Interessen stattfindet, jedermann gestattet.
  • Bewilligungspflichtige Wasserbenutzung: Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung öffentlicher Gewässer sowie die Errichtung oder Änderung der zur Benutzung dienenden Anlagen bedarf einer wasserrechtlichen Bewilligung.

Bestimmte Anlagen, Bauten und Einwirkungen auf Gewässer bedürfen ebenfalls einer wasserrechtlichen Bewilligung. 

Wassernutzung - Genehmigungsrecht

Grundsätzlich ist für Genehmigungsverfahren zur Wassernutzung die Bezirksverwaltungsbehörde als Wasserrechtsbehörde zuständig. In einigen Fällen sind der Landeshauptmann sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Genehmigungsbehörde erster Instanz. 

Abwasser-Bestimmungen und Genehmigungspflichten auf Bundes- und Landesebene

Auf bundesrechtlicher Ebene sind vor allem die Abwasseremissionsverordnungen zu beachten, auf Landesebene die Kanalgesetze und das entsprechende Gebührenrecht. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.  

Abwasseremissionsverordnungen

Seitens der Behörde werden Grenzwerte der Abwasseremissionsverordnungen (AEV) vorgeschrieben. Details bietet die Zusammenstellung der entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen.

Für die meisten Gewerbe- und Industriebranchen wurden Abwassermissionsverordnungen mit spezifischen Höchstmengen an enthaltenen Schadstoffen erlassen. Die Einhaltung der Grenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und der Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren. 

Indirekteinleitungen

Einleitungen in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen (Indirekteinleiter) bedürfen keiner wasserrechtlichen Bewilligung. Eine wasserrechtliche Bewilligung besteht nur für die Indirekteinleiter mit gefährlichen Abwässern. Die Indirekteinleiterverordnung dient zur Klärung der Frage, ob eine Abwassereinleitung bloß eine Mitteilungspflicht an das Kanalisationsunternehmen auslöst oder ob zur Abwassereinleitung eine Bewilligung durch die Behörde in Form eines erforderlich ist.   

Luft

Hier finden Sie Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigungspflichten sowie Emissionsverordnungen betreffend Luftbelastung, Emissionsschutz und LKW-Fahrverboten. 

Luftbelastungsgebiete

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz enthält in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben auch schutzwürdige Gebiete der Kategorie D (Luftbelastungsgebiete). Die Verordnung über Luftbelastungsgebiete enthält aktuelle Änderungen für die jeweiligen Bundesländer. 

LKW-Verkehr, Feinstaub und Fahrverbote

Im Zusammenhang mit Luft und LKW-Verkehr ist die Feinstaubthematik zu beachten: Allgemeine Informationen dazu finden sich auf dem Online-Portal zur Abgasklassen-Kennzeichnung.

Es gibt auch spezielle LKW-Fahrverbote in Österreich etwa die erweiterten LKW-Fahrverbote in Ost-Österreich (Wien, Niederösterreich und Burgenland), Einschränkungen in der Steiermark und in Oberösterreich.
Übersicht LKW-Fahrverbote in Österreich

Luftemissionen von Anlagen

In Sachen Schadstofffreisetzung- und -verbringung bei der Industrie geht es der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur um Transparenz. Aus diesem Grund ist das öffentlich zugängliche Emissionsregister Europäischer Industrieanlagen geschaffen worden. In diesem sind detaillierte Informationen über Schadstoffemissionen sowie die Verbringung schadstoffhaltiger Abfälle und Abwässer von ca. 33.000 europäischen Industrieanlagen abrufbar.

Weiter sind in diesem Zusammenhang das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (Dampfkesseln, die mit Brennstoffen befeuert werden oder denen durch heiße Abgase Wärme zugeführt wird, Gasturbinen oder Gasmotoren) sowie die EU-Richtlinie zu Emissionsbegrenzungen für mittelgroße Feuerungsanlagen herauszustreichen. 

Stand: 14.10.2020

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