Neue F-Gase-Verordnung
Quotensystem für HFKW bis 2030 und in weiterer Folge Null-Quote bis 2050
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Die Verordnung (EU) 2024/573 über Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) löst die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zum 11. März 2024 ab.
Hier die wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung
- Starke Reduzierung der Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 – siehe Phase Down Tabelle in Anhang VII
- Mengenbeschränkungen und Quotierung für HFKW in Gebinden und Füllmengen in importierten Geräten (Ausnahmen wie zB Verwendung von HFKW als Ausgangsstoff sind vorgesehen)
- Kein eigenes Kontingent für einzelne Mitgliedsstaaten oder einzelnen Anwendungen: HFKW-Nachfrager in der EU konkurrieren um eine Gesamtmenge
- Bis 2050 die vollständige Einstellung der Verfügbarkeit von HFKW: Null-Quote
- Ab 2025 fallen für HFKW-Quoten Kosten von € 3 pro Tonne CO2-Äquivalent an.
- Neue verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie zB Wärmepumpen, Klimaanlagen und Kühlschränken mit klimaschädlichen Gasen
- Verbot von F-Gasen in Monoblock Wärmepumpen ab 2032
- Verbot von F-Gasen in Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräten ab 2035
- Umfassende Regelung zu Schwefelhexafluorid
- Verbot des Einsatzes von SF6/fluorierten Treibhausgasen in neuen gasisolierten Mittelspannungs-Schaltanlagen nach Übergangsfristen und ausreichenden Alternativen
- Ab 2035 grundsätzlich Verwendung von nur noch aufgearbeitetem oder recyceltem SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen
- Exportverbot von Geräten, die in der EU verboten sind.
- Beibehaltung und Ergänzung der Regelung zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen:
Die Verordnung wurde am 20.02.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 11. März 2024 in Kraft.
- Artikel 12 und Artikel 17 Absatz 5 gelten ab dem 1. Januar 2025.
- Artikel 20 Absätze 2 und 3 sowie Artikel 23 Absatz 5 gelten ab dem 3. März 2025 in Bezug auf die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gemäß Artikel 201 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 sowie für alle anderen Einfuhrverfahren und die Ausfuhr.
Hauptbetroffene Wirtschaftskreise
Von der Verordnung betroffen sind Unternehmen, die
- Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) herstellen, verwenden, rückgewinnen oder zerstören,
- F-Gase oder Erzeugnisse und Einrichtungen, die F-Gase enthalten (Kühlgeräte, Schäume etc.) in die EU-einführen oder ausführen,
- F-Gase oder Erzeugnisse und Einrichtungen, die F-Gase enthalten, in Verkehr bringen
- mit F-Gasen betriebene Einrichtungen installieren, warten, in Stand halten, auf Dichtheit überprüfen oder entleeren,
- mit F-Gasen befüllte Einrichtungen betreiben oder
- bestimmte chemisch mit F-Gasen verwandte Stoffe einführen, ausführen, in Verkehr bringen oder zerstören.
Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
Mit dem ABl. L, 2024/90731 vom 19.11.2024 wurde eine Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 herausgegeben.
Seite 27, Artikel 12 Absatz 14 Unterabsatz 1:
Anstatt:
„(14) Im Fall von Behältern mit fluorierten Treibhausgasen, die in Anhang I Gruppe 1 aufgeführt sind, muss die in den Absätzen 8 bis 12 genannte Kennzeichnung die Angabe ‚von der Quote gemäß Verordnung (EU) 2024/ des Europäischen Parlaments und des Rates ausgenommen‘ enthalten.“
muss es heißen:
„(14) Im Fall von Behältern mit fluorierten Treibhausgasen, die in Anhang I Gruppe 1 aufgeführt sind, muss die in den Absätzen 8 bis 12 genannte Kennzeichnung die Angabe ‚von der Quote gemäß Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgenommen‘ enthalten.“
Die Berichtigung wurde am 19. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Sie betrifft alle Unternehmen, die fluorierte Treibhausgase herstellen oder einführen.
Links
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- F-Gas-Portal
- Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009
- Der europäische Grüne Deal