Illustration mit Symbolen wie Kreisen und Punkten links, rechts graue Wahlurne mit  rotem Logo und weißer Schrift WKO, in das Hand Wahlzettel wirft, gesamtes Motiv auf hellblauem Hintergrund
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Wirtschaftskammerwahlen 2025 | Österreich

Wählen zahlt sich aus - nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Lesedauer: 1 Minute

25.11.2024

Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen.

Wen Sie wählen | Die Urwahl

Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.

Wann und wo Sie wählen | Die Wahlkundmachung

In der Wahlkundmachung für Ihr Bundesland finden Sie alle relevanten Informationen für die Wahlberechtigten und Wählergruppen. Hier erfahren Sie u. a., wie und wo Sie Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste stellen oder Einsprüche gegen diese einbringen können, wie Wahlvorschläge einzubringen sind, an welchen Tagen Sie wählen können und welche Fristen Sie zu beachten haben. 

Ihre Stimme können Sie mit Stimmzetteln – an den festgesetzten Wahltagen – in den Wahllokalen abgeben. Wo Ihr Wahllokal liegt, ist ebenso aus der Wahlkundmachung zu ersehen. 

Wer wählen kann | Die Wahlberechtigung

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • zum Stichtag – das ist der 25. November 2024 – Mitglied einer Fachorganisation sind 
  • und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.

Detailinfos und Aufnahme bei ruhend gemeldeter Berechtigung 

Wie Sie mit Wahlkarte wählen | Die Wahlkartenwahl

Als wahlberechtigtes Mitglied haben Sie das Recht auf Ausstellung einer Wahlkarte. Damit können Sie bei der Urwahl Ihre Stimme abgeben.
Detailinfos zur Wahlkarten-Ausstellung und -Wahl

Wahlvorschläge

Die Verlautbarung der Wahlvorschläge durch die Hauptwahlkommission Ihrer Landeskammer finden Sie auf der Wahlinfo-Seite Ihres Bundeslandes.

Wichtige Termine | Übersicht

  • 25.11.2024: Stichtag für die Wahlberechtigung
  • 25.11.—5.12.2024:  Wählerlisten liegen auf/Möglichkeit der Einsichtnahme, des Stellens von Aufnahmeanträgen und der Erhebung von Einsprüchen
  • 7.3.2025: Letzter Tag für das Eintreffen von Wahlkarten im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, der Steiermark und in Vorarlberg
  • 10. bis 13.3.2025: Urwahlen – die konkreten Wahltage und –zeiten in den einzelnen Bundesländern finden sich in den jeweiligen Wahlkundmachungen

Mehr Infos: Wahl-Termin in Ihrem Bundesland


Wahlergebnisse

Die Ergebnisse aller Bundesländer und aller Fachorganisationen finden Sie dann auf der interaktiven Wahlergebnis-Seite (wird laufend aktualisiert).


Wahlinfo-Seite für Ihr Bundesland

Alle Informationen und Verlautbarungen der Hauptwahlkommissionen bei den Wirtschaftskammern in Wahlangelegenheiten gemäß § 119 Abs 4 WKG