Änderungen im Aktionsprogramm Nitrat
Anpassungen bei Ausbringungszeiten bei Düngemitteln
Lesedauer: 1 Minute
Mit BGBl. II Nr. 198/2024 wurde das Aktionsprogramm Nitrat angepasst und mit neuen Maßnahmen versehen. Die Änderungen im Aktionsprogramms Nitrat wurde am 10. Juli 2024 kundgemacht und treten mit 11. Juli 2024 in Kraft.
Das Aktionsprogramm Nitrat wird gemäß Richtlinie 91/676/EG regelmäßig alle vier Jahre zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen einer Überprüfung unterzogen.
Es werden Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen laufend fortgeschrieben und mit neuen Maßnahmen ergänzt.
Die Novelle regelt, dass zukünftig auch bei mehrjährigen Gemüsekulturen, Blühpflanzen zur Saatgutvermehrung, Heil- und Gewürzpflanzennutzung oder bei Erdbeeren nach der Ernte eine Düngung mit leicht löslichen, stickstoffhältigen Düngemitteln bis 31. August möglich sein wird. Weiters erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der anzurechnenden Stickstoffmengen bei der sachgerechten Düngung im Gemüseanbau.
Links
- BGBl. II Nr. 198/2024 − Änderung der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung
- Wasserrechtsgesetz 1959
- BML-Info zum Aktionsprogramm Nitrat
- Richtlinie 91/676/EG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
- Informationen des Landes OÖ zu Verbotszeiträume für Stickstoffdünger-Ausbringung
Stand: 11.07.2024