Abwasser - Übersicht Abwasseremissionsverordnungen
Zusammenstellung der verschiedenen Regelungen
Lesedauer: 2 Minuten
Der Themenbereich "Abwasser" ist in Österreich auf eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen verteilt.
Auf bundesrechtlicher Ebene sind die Frage nach der Bewilligungspflicht einer Abwassereinleitung und vor allem die einschlägigen Abwasseremissionsverordnungen zu beachten.
Indirekteinleitungen
Einleitungen in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen (Indirekteinleitungen) bedürfen grundsätzlich keiner wasserrechtlichen Bewilligung. Eine wasserrechtlichen Bewilligungspflicht besteht nur für die Indirekteinleiter mit gefährlichen Abwässern (§ 32b WRG, Indirekteinleiterverordnung). Weicht "die Beschaffenheit des Abwassers mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers" ab, muss dem zuständigen Kanalisationsbetreiber jedoch eine Mitteilung über die (beabsichtigte) Indirekteinleitung gemacht werden, um die notwendige Zustimmungserklärung für die Abwassereinleitung zu erhalten. Grundsätzlich hat auch der Indirekteinleiter die für ihn maßgeblichen Abwasseremissionsverordnungen einzuhalten, wobei ihm aber der Kanalisationsbetreiber Abweichungen zugestehen kann, sofern dies dessen eigenen wasserrechtlichen Konsens nicht gefährdet.
Einleitungen in einen Vorfluter
Die Einleitung von Abwasser in einen Vorfluter ist in der Regel bewilligungspflichtig, wobei die vorzusehende Abwasserreinigung dem Stand der Technik zu entsprechen hat und gefährliche Abwasserinhaltsstoffe sowie sonstige negative Auswirkungen auf das Gewässer (z.B. durch Erwärmung) soweit wie möglich vermieden werden müssen.
Seitens der Behörde werden meist die branchenspezifischen Grenzwerte der Abwasseremissionsverordnungen (AEV) vorgeschrieben, soferne nicht aufgrund einer Vorbelastung des Gewässers ein niedrigerer Grenzwert erforderlich ist. Die Branchen-AEV sind in Ergänzung zur Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) zu sehen. Sind für bestimmte Schadstoffe keine Werte in der Branchen-AEV enthalten, so sind die entsprechenden Grenzwerte aus der AAEV anzuwenden.
Grundsätze der Teilströme
Im Wasserrecht gilt der "Grundsatz der Teilströme", das bedeutet, dass Abwasser, welches zwar aus einem Unternehmen, aber dort aus verschiedenen Herkunftsbereichen im Sinne der Branchen-AEV stammt, den jeweiligen AEV entsprechen muss. Die AAEV enthält daher auch nähere Regelungen für den Fall, dass das zu beurteilende Abwasser mehreren Branchen-AEV zuzurechnen ist ("Mischrechnung").
Eigen- und Fremdüberwachung
Die Einhaltung der entsprechenden Emissionsgrenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und der Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren.
Bundesrechtliche Regelungen im Überblick
Im Anschluss finden Sie eine Zusammenstellung der entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen mit einem Link in das RIS - Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes. Bei einigen Dokumenten clicken Sie bitte im RIS auf das Textfeld "Geltende Fassung", um das gesamte Dokument zu erhalten. Die landesgesetzlichen Regelungen finden Sie auf einem eigenen Dokument.
Allgemeine Regelungen
Kommunales Abwasser
Nahrungs- und Genussmittel, Futtermittel
- Aquakultur (Verordnungstext samt Anhänge A-D)
- Fleischverarbeitung
- Milchwirtschaft
- Zucker- und Stärkeerzeugung
- Brauereien und Mälzereie
- Fischproduktionsanlagen
- Alkoholische Getränke
- Erfrischungsgetränke und Getränkeabfüllung
- Obst- und Gemüseveredelung; Tiefkühlkost und Speiseeiserzeugung
- Pflanzliche und tierische Fette; Speiseöl- und Speisefetterzeugung
- Hefe-, Spiritus- und Zitronensäureerzeugung
- Sauergemüseherstellung
- Kartoffelverarbeitung
- Massentierhaltung
- Hautleim, Gelatine und Knochenleim
- Futtermittelherstellung
Bekleidung und Textilien, Papier, Zellstoff
- Textilveredelung und -behandlung
- Wasch- und Chemischreinigungsprozesse
- Textil-, Leder- und Papierhilfsmittel
- Zellstoff und Papier
- Gerbereien
Chemische Prozesse
- Kunstharzherstellung
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Anorganische Düngemittel; Phosphorsäure und deren Salze
- Technische Gase
- Chlor-Alkali-Elektrolyse
- Kleb- und Anstrichstoffe
- anorganische Pigmente
- Petrochemie
- Kunststoffe
- Pharmazeutika
- Wasch- und Reinigungsmittel
- Chemiefasern
- Anorganische Chemikalien
- Organische Chemikalien
- Schmier- und Gießereimittel
- Sodaherstellung
- Erdölverarbeitung
- Explosivstoffe
Metallurgische und Mineralien verarbeitende Prozesse
- Glas und künstliche Mineralfasern
- Nichteisenmetalle
- Eisenerz
- Kohlen
- Industrieminerale und deren Fertigprodukte
- Edelmetalle und Quecksilber
- Salz
Sonstige
- Fahrzeugtechnik
- Oberflächenbehandlung
- Druck-Foto
- Deponiesickerwasser
- Abfallbehandlung
- Tierkörperverwertung
- Medizinischer Bereich
- Kühlsysteme und Dampferzeuger
- Holzwerkstoffe
- Verbrennungsgas
- Laboratorien
- Wasseraufbereitung
- Genetisch veränderte Organismen
- Halbleiterbauelemente
- Abluftreinigung
Stand: 17.07.2019