
Beobachtungsliste Überwachung Wasserpolitik
Aktualisierung der Liste der prioritären Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie
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Das Messprogramm für die genannten Stoffe dient zur Datensammlung und nachfolgenden Risikobewertung über die allfällige Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie. Diese potentiellen Aufnahmekandidaten in die Liste der prioritären Stoffe (Art. 16 WRRL bzw. Anhang X) sind in weiterer Folge von den Mitgliedsstaaten an ausgewählten Messstellen zu überwachen. Aktualisierungen in dieser Liste sind alle 2 Jahre von der Kommission durchzuführen.
Stoffe bzw. Stoffgruppen für die von den Mitgliedsstaaten ein Messprogramm aufgrund der Beobachtungsliste durchzuführen sind:
Fipronil, Clindamycin, Ofloxacin, Metformin und Guanylharnstoff, genannte Sonnenschutzmittel, N-1,3-Dimethylbutyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin (6PPD) und 6PPD-Chinon; Abamectin, Avermectin B1a und Avermectin B1b; genannte Azolverbindungen, Fluoxetin, Propranolol, Oxytetracyclin und Tetracyclin.
Details wie CAS-Nummer, EG-Nummer, Analysemethode, Höchstzulässige Quantifizierungsgrenze der Methode finden Sie über obigem Link.
Der Durchführungsbeschluss wurde am 3. März 2025 im Amtsblatt kundgemacht und gilt unmittelbar. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1307 wird aufgehoben. Unternehmen sind von diesem Beschluss nicht direkt betroffen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/439 zur Erstellung einer Beobachtungsliste von Stoffen für eine unionsweite Überwachung im Bereich der Wasserpolitik gemäß der Richtlinie 2008/105/EG
- Wasserrahmenrichtlinie
- Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen
- Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt (COM(2019) 128 final)
- Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (COM(2017) 339 final)