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In einem Gewässer spiegelt sich hinten ein schneebedecktes Gebirge. In der rechten Bildhälfte spiegelt sich ein Gebirge, das im Schatten ist. In der linken Bildhälfte spiegelt sich ein Gebirge, das in der Sonne liegt
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Beobachtungsliste Überwachung Wasserpolitik

Aktualisierung der Liste der prioritären Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie

Lesedauer: 1 Minute

04.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Das Messprogramm für die genannten Stoffe dient zur Datensammlung und nachfolgenden Risikobewertung über die allfällige Aufnahme in die Liste der prioritären Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie. Diese potentiellen Aufnahmekandidaten in die Liste der prioritären Stoffe (Art. 16 WRRL bzw. Anhang X) sind in weiterer Folge von den Mitgliedsstaaten an ausgewählten Messstellen zu überwachen. Aktualisierungen in dieser Liste sind alle 2 Jahre von der Kommission durchzuführen.

    Stoffe bzw. Stoffgruppen für die von den Mitgliedsstaaten ein Messprogramm aufgrund der Beobachtungsliste durchzuführen sind:

    Fipronil, Clindamycin, Ofloxacin, Metformin und Guanylharnstoff, genannte Sonnenschutzmittel, N-1,3-Dimethylbutyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin (6PPD) und 6PPD-Chinon; Abamectin, Avermectin B1a und Avermectin B1b; genannte Azolverbindungen, Fluoxetin, Propranolol, Oxytetracyclin und Tetracyclin.

    Details wie CAS-Nummer, EG-Nummer, Analysemethode, Höchstzulässige Quantifizierungsgrenze der Methode finden Sie über obigem Link.

    Der Durchführungsbeschluss wurde am 3. März 2025 im Amtsblatt kundgemacht und gilt unmittelbar. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1307 wird aufgehoben. Unternehmen sind von diesem Beschluss nicht direkt betroffen. 

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