Ansicht aus einem Betonrohr das kreisrund Blick auf zwei schwarze Wasserrohe in Erdreich freigibt, links und rechts davon Erdwall, im Hintergrund verschwommen Konstruktionen einer Baustelle unter blauem Himmel
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Abwasser - Landesrecht

Übersicht der landesrechtlichen Grundlagen

Lesedauer: 2 Minuten

Der Themenbereich "Abwasser" ist in Österreich auf eine Vielzahl landes- und bundesrechtlicher Bestimmungen verteilt.

So sind auf bundesrechtlicher Ebene vor allem die einschlägigen Abwasseremissionsverordnungen zu beachten, auf Landesebene aber vor allem die einschlägigen Kanalgesetze und das entsprechende Gebührenrecht. Fallweise gibt es auch aus dem Baunebenrecht Bestimmungen über Abwassereinleitungen in die öffentliche Kanalisation, so finden sich die Regelungen über die Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation fallweise auch im Baurecht.

Beim Gebührenrecht - das wiederum regional äußerst unterschiedlich geregelt ist - ist zwischen einmalig zu entrichtenden Anschlussgebühren und den laufenden Zahlungen für die Benutzung der Kanalisation zu unterscheiden.

Im Anschluss finden Sie eine Zusammenstellung der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen mit einem Link in das RIS - Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.

Die bundesgesetzlichen Regelungen finden Sie auf eigenen Dokumenten.


Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

  • NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 (§ 45 - Anschluss an Kanalisation)
  • NÖ Bautechnikverordnung 2014, LGBl. Nr. 4/2015 (Anlage 3 - Verweis auf OIB-Richtlinie 3 mit NÖ-Anderungen für Abwasserbeseitigung)
  • NÖ Kanalgesetz 1997, LGBl. Nr. 8230 idgF. (Kanalgebühren)

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Tir Kanalisationsgesetz 2000, LGBl. Nr. 1/2001 idgF.
Technische Bauvorschriften 2008, LGBl. Nr. 93/2007 idgF. (§ 11- Abwasserbeseitigung von Gebäuden)

Vorarlberg

Wien

  • Kanalanlagen- und Einmündungsgebührengesetz, LGBl. Nr. 22/1955 idgF.
    (§ 2 - Anschlusspflicht; §§ 7 ff - Kanaleinmündungsgebühr)
  • Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz, LGBl. Nr. 2/1978 idgF.
  • Umweltabgabengesetz, LGBl. Nr. 43/1989 idgF. Umweltabgabe auf Einleitung von Abwasser in öffentlichen Kanal)
  • Wr Bauordnung, LGBl. Nr. 11/1930 idgF. (§ 99 - Abwasserbeseitigung von Gebäuden)
  • Kanalgrenzwertverordnung 1989, LGBl. Nr. 2/1990 (Achtung: die Einhaltung dieser Schadstoffgrenzwerte entbindet nicht von den Verpflichtungen des Wasserrechtsgesetzes und der einschlägigen Abwasseremissionsverordnungen)


Link zum wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Stand: 08.04.2015

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