Ein Landschaftsgärtner sägt mit einer Motorsäge den Baumschutz rund um einen Jungbaum zurecht
© Christian Vorhofer | WKO

Änderung Druckgerätegesetz und neues Gesetz für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (MOT-G)

Änderung des Zuständigkeitsbereiches

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Die Marktüberwachungs- und Typengenehmigungsagenden für Druckgeräte und Verbrennungsmotoren im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft kommen ins Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Vom Anwendungsbereich umfasst sind beispielsweise auch Motorsägen, Rasenmäher, Baumaschinen, Feuerlöscher, Dampfkessel, Gasflaschen oder Spraydosen.

Ausgenommen von diesem Gesetz sind Schiffe sowie spezifische Druckgeräte und Baugruppen, die speziell für den Einbau in Schiffen oder zu deren Antrieb bestimmt sind sowie einfache Druckbehälter, die speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Schiffen bestimmt sind. Ebenso nicht unter die Kontrolle des BEV fallen spezifische Verbrennungsmotoren, die in Binnenschiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind oder eingebaut werden sollen. Diese unterliegen weiterhin dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Stand: 23.09.2024

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