Änderung Druckgerätegesetz und neues Gesetz für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (MOT-G)
Änderung des Zuständigkeitsbereiches
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Die Marktüberwachungs- und Typengenehmigungsagenden für Druckgeräte und Verbrennungsmotoren im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft kommen ins Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Vom Anwendungsbereich umfasst sind beispielsweise auch Motorsägen, Rasenmäher, Baumaschinen, Feuerlöscher, Dampfkessel, Gasflaschen oder Spraydosen.
Ausgenommen von diesem Gesetz sind Schiffe sowie spezifische Druckgeräte und Baugruppen, die speziell für den Einbau in Schiffen oder zu deren Antrieb bestimmt sind sowie einfache Druckbehälter, die speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Schiffen bestimmt sind. Ebenso nicht unter die Kontrolle des BEV fallen spezifische Verbrennungsmotoren, die in Binnenschiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind oder eingebaut werden sollen. Diese unterliegen weiterhin dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Links
- BGBl. I Nr. 140/2024; Änderung des Druckgerätegesetzes und Festlegung innerstaatlicher Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte
- Druckgerätegesetz, idgF: BGBl. I Nr. 140/124
- MOT-G, StF: BGBl. I Nr. 140/2024
- Verordnung (EU) 2016/1628 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG
- Informationen zu Druckgeräten auf der Internetseite des BMAW
Stand: 23.09.2024