Natura 2000 – alpine biogeografische Region
Weitere Lebensräume zum Schutz von Arten aufgenommen
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Mit dem Konzept Natura 2000 bemüht sich die Europäische Union die biologische Vielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten. Unter der Bezeichnung „Natura 2000" werden besondere Schutzgebiete geschaffen.
Die österreichischen Natura-2000-Gebiete werden der alpinen bzw. der kontinentalen biogeografischen Region zugeordnet. Mit den Durchführungsbeschlüssen (EU) 2024/427 und (EU) 2024/433 wurden in einigen Bundesländern noch Lebensräume zum Schutz von Arten in der alpinen biografischen Region, die im Anhang Teil 2 genannt sind, aufgenommen.
Der Durchführungsbeschluss gilt ab Verlautbarung. Der Durchführungsbeschluss aus dem Jahr 2023 zur alpinen biogeografischen Region ist damit aufgehoben.
Betroffen sind Betriebe in und nahe den Natura-2000-Gebieten.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2024/427 – alpine biogeografische Region
- Durchführungsbeschluss (EU) 2024/433 – kontinentalen biogeografische Region
- FFH-Richtlinie (EU-Rechtsakt)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/244 – kontinentale biogeografische Region (bislang keine Änderungen veröffentlicht)
- Leitlinie zur Prüfung von Plänen und Projekten gemäß Art.6 FFH-RL
- Leitlinie zum strengen Schutzsystem für Tierarten gemäß FFH-Richtlinie
- Information der EK − Natura 2000 − Gebietsmanagement
- Vogelschutzrichtlinie (EU-Rechtsakt)
- Informationen der EK zu Natura 2000
- BMK-Informationen zu Natura 2000
- UBA-Informationen zu Natura 2000
- Land Oberösterreich zu Schutzgebiete
Stand: 21.02.2024