Begutachtungen F-Gase: Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten
Stellungnahmen bis 27. Mai 2024
Lesedauer: 1 Minute
Die Europäische Kommission ist auf Basis der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ermächtigt, nähere Regelungen für die Kennzeichnung von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen zu erlassen. Das erfolgt in Form einer Durchführungsverordnung.
Im Grund ist der Rahmen für Form und Inhalte relativ konkret durch die EU-F-Gase-Verordnung vorgegeben. Trotzdem ersuchen wir um Antworten zu folgenden Fragen zum aktuellen Entwurf:
- Sind die vorgeschlagenen Regelungen praxistauglich?
- Gibt es Verbesserungsvorschläge?
Den Entwurf samt Anhang finden Sie unter den Downloads.
Ihre Stellungnahme senden Sie bitte an die Umweltabteilung der WKO Ihres Bundeslandes.
(OÖ Mitglieder senden ihre Stellungnahme an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) bis spätesten Montag, 27. Mai 2024.
Stand: 16.05.2024