Person arbeitet in einer großen Druckerei
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Begutachtung: Oberflächenbehandlung und AEV Druck-Foto

Stellungnahmen bis 16. September 2024

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Das BML hat einen Entwurf einer Verordnung, mit der die AEV Oberflächenbehandlung und die AEV Druck-Foto geändert werden sollen, zur Begutachtung ausgesandt.

Damit wird der Durchführungsbeschluss 2020/2009 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU in Bezug auf die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien in nationales Recht umgesetzt.

Angepasst werden die beiden AEVs an den Stand der Technik gemäß den Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen. Im Sinne einer einheitlichen Gestaltung der Abwasseremissionsverordnungen wurde in beiden Verordnungen der Begriff „Anhang“ durch „Anlage“ ersetzt. Außerdem wurde in beiden Verordnungen die Nummerierung der Abwasserparameter entfernt.

Die Anpassung von IE-Richtlinien-Anlagen hat gemäß § 33c WRG innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen bis spätestens 9. Dezember 2024 zu erfolgen. Für Nicht-IE-Richtlinien-Anlagen, für die bereits einmal eine generelle Anpassungspflicht gemäß § 33c WRG ausgelöst wurde, besteht keine Anpassungspflicht. Für die unterschwelligen Betriebe gilt weiterhin die AAEV.

Allfällige Stellungnahmen sind bis Montag, 16. September 2024 an das Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at) zu übermitteln.

Stand: 10.09.2024