Person mit Bart hält Kabel mit Messgerät verbunden kopfüber an Lüftungsgerät
© Africa Studio | stock.adobe.com

Begutachtung F-Gase: Zertifizierung

Regelungen für die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personen und Unternehmen für diverse Bereiche

Lesedauer: 1 Minute

Die Europäische Kommission ist auf Basis der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ermächtigt, nähere Regelungen für die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personen und Unternehmen für diverse Bereiche zu erlassen.

Mit der aktuellen Durchführungsverordnung werden neue Zertifizierungsanforderungen konkretisiert. Die erfassten Einrichtungen umfassen wie zuvor Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, zusätzlich aber noch Organic-Rankine-Kreisläufe und Kühleinheiten in mobilen Einrichtungen. Umfasst sind auch Alternativen (Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, CO2).

Links zum Entwurf und dem dazugehörigen Anhang finden Sie im Download-Bereich.

Allfällige Stellungnahmen übermitteln Sie bitte bis spätestens Montag, 3.6.2024, an die Umweltabteilung der WKO Ihres Bundeslandes

Stand: 16.05.2024

Weitere interessante Artikel
  • Berglandschaft mit beschneiten Kuppen, im Vordergrund blühende Bergwiese
    Datenbogen zu Natura-2000-Gebieten wurde verbessert
    Weiterlesen
  • Großer Metallkessel in Halle umgeben von gelben Trittstegen
    Mittelgroße Feuerungsanlagen/Kesselanlagen: Registrierungspflicht bis 31. Dezember 2023
    Weiterlesen