Begutachtung F-Gase: Zertifizierung
Regelungen für die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personen und Unternehmen für diverse Bereiche
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Die Europäische Kommission ist auf Basis der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ermächtigt, nähere Regelungen für die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personen und Unternehmen für diverse Bereiche zu erlassen.
Mit der aktuellen Durchführungsverordnung werden neue Zertifizierungsanforderungen konkretisiert. Die erfassten Einrichtungen umfassen wie zuvor Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, zusätzlich aber noch Organic-Rankine-Kreisläufe und Kühleinheiten in mobilen Einrichtungen. Umfasst sind auch Alternativen (Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, CO2).
Links zum Entwurf und dem dazugehörigen Anhang finden Sie im Download-Bereich.
Allfällige Stellungnahmen übermitteln Sie bitte bis spätestens Montag, 3.6.2024, an die Umweltabteilung der WKO Ihres Bundeslandes.
Stand: 16.05.2024