AEV Getränke
Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht
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Die Bestimmungen der Abwasseremissionsverordnungen zu Brauereien, alkoholische Getränke und Erfrischungsgetränke werden in einer Abwasseremissionsverordnung Getränke vereint. Es werden die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (BVT FDM − Food, Drink, Milk), die mit Durchführungsbeschluss 2019/2031 veröffentlicht wurden, in nationales Recht umgesetzt.
Die AEV Getränke wurde am 18. Juni 2024 kundgemacht und tritt mit 19. Juni 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Brauereien und Mälzereien, Herstellung von Alkohol für Trinkzwecke und von alkoholischen Getränken und Erfrischungsgetränken und der Getränkeabfüllung außer Kraft.
In den Übergangsbestimmungen (§ 5 Abs. 2) sind für bestehende IE-Richtlinien-Anlagen Anpassungspflichten normiert. Bei anderen Anlagen ist eine Anpassungspflicht nur dann gegeben, wenn bislang noch keine Anpassungspflicht gemäß § 33c WRG ausgelöst wurde. Von der Verordnung betroffen sind alle Betriebe der Nahrungs- und Futtermittelherstellung.
Links
- BGBl. II Nr. 159/2024 − Abwasseremissionsverordnung Getränke sowie Änderung der Emissionsregisterverordnung 2017 und der Methodenverordnung Wasser
- Wasserrechtsgesetz 1959
- Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
- Durchführungsbeschluss 2019/2031/EU – BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie
- Emissionsregisterverordnung
- Methodenverordnung Wasser
- BML-Infos zur Methodenverordnung
- WKO Infos zum Thema Wasser/Abwasser
- BML-Infos zum Thema Abwasser/Emissionsbegrenzungen