Zwei Personen mit blauem Hemd und Arbeitsschürze füllen Bier in einem Lager ab
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AEV Getränke

Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht

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19.06.2024

Die Bestimmungen der Abwasseremissions­verordnungen zu Brauereien, alkoholische Getränke und Erfrischungs­getränke werden in einer Abwasseremissions­verordnung Getränke vereint. Es werden die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (BVT FDM − Food, Drink, Milk), die mit Durchführungs­beschluss 2019/2031 veröffentlicht wurden, in nationales Recht umgesetzt.

Die AEV Getränke wurde am 18. Juni 2024 kundgemacht und tritt mit 19. Juni 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über die Begrenzung von Abwasser­emissionen aus Brauereien und Mälzereien, Herstellung von Alkohol für Trinkzwecke und von alkoholischen Getränken und Erfrischungsgetränken und der Getränkeabfüllung außer Kraft. 

In den Übergangsbestimmungen (§ 5 Abs. 2) sind für bestehende IE-Richtlinien-Anlagen Anpassungs­pflichten normiert. Bei anderen Anlagen ist eine Anpassungspflicht nur dann gegeben, wenn bislang noch keine Anpassungspflicht gemäß § 33c WRG ausgelöst wurde. Von der Verordnung betroffen sind alle Betriebe der Nahrungs- und Futtermittel­herstellung.