Ansicht aus einem Betonrohr das kreisrund Blick auf zwei schwarze Wasserrohe in Erdreich freigibt, links und rechts davon Erdwall, im Hintergrund verschwommen Konstruktionen einer Baustelle unter blauem Himmel
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Qualitätsrichtlinie Wasser für menschlichen Gebrauch: Vorgaben zu Ausgangsstoffen bzw. (Bau-)Produkten mit Trinkwasserkontakt

Delegierte Verordnungen und Beschlüsse zur Umsetzung der Richtlinie 2020/2184/EU

Lesedauer: 2 Minuten

In Umsetzung der Richtlinie 2020/2184/EU über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch werden die zu ergänzenden Vorgaben für Materialien bzw. Werkstoffen, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, mit diesen Bestimmungen festgelegt. Die Regelungen betreffen insbesondere: 

  • Ausgangsstoffe (Positivliste) – Antragstellung über die ECHA – Beachte: Artikel 2 (Mitteilung der Absicht der Antragstellung für die Aufnahme eines Ausgangsstoffes) gilt ab 31. Dezember 2025.
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Harmonisierte Spezifikationen für die Kennzeichnung (Symbol und Informationstext)
  • Standardinformationen und -prüfungen der Ausgangsstoffe
  • Vorgaben zur Erstellung der Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteile von Materialien oder Werkstoffen (organische/metallische/zementgebundene/keramische oder andere)
  • Vorgaben für Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bestätigung der Zulassung endgültiger Materialien bzw. Werkstoffe in Produkten (z.B. Migration) 

Die Rechtstexte wurden am 23. April 2024 im Amtsblatt L kundgemacht und treten am 13. Mai 2024 (20. Tag nach Veröffentlichung) in Kraft. Die Bestimmungen gelten ab 31. Dezember 2026. Die Verordnungen 2024/369/EU, 2024/370/EU und 2024/371/EU sind in allen ihren Teilen verbindlich und sie gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. 

Für Produkte, bei denen die Konformität mit den nationalen Hygieneanforderungen für Produkte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, festgestellt wurde und für die die nationale Konformitätsbescheinigung am 31. Dezember 2026 noch gültig ist, gilt sie jedoch erst ab dem 31. Dezember 2032.

Die Verordnungen und Beschlüsse betreffen Hersteller von Ausgangsstoffen bzw. (Bau‑)Produkten mit Trinkwasserkontakt, Akkreditierungs- und Konformitäts­bewertungs­stellen, Baubetriebe. 

  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/369 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 durch die Festlegung des Verfahrens für die Aufnahme von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen in die europäischen Positivlisten oder deren Streichung daraus
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/370 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 durch Festlegung von Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, sowie von Vorschriften für die Benennung der an diesen Verfahren beteiligten Konformitätsbewertungsstellen
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/371 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 durch Festlegung harmonisierter Spezifikationen für die Kennzeichnung von Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2024/365 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 in Bezug auf Methoden für die Prüfung und Akzeptanz von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, die in die europäischen Positivlisten aufzunehmen sind
    und
    Berichtigung C/2024/3999 Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/365 der Kommission vom 23. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Methoden für die Prüfung und Akzeptanz von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, die in die europäischen Positivlisten aufzunehmen sind
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 durch Erstellung der europäischen Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, die für die Verwendung bei der Herstellung von Materialien bzw. Werkstoffen oder Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, zugelassen sind
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 in Bezug auf die Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bestätigung der Zulässigkeit endgültiger, in Produkten verwendeter Materialien bzw. Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen
  • Richtlinie 2020/2184/EU über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Stand: 21.06.2024

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