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Begutachtung Änderung AEV Verbrennungsgas

Stellungnahmen bis 16. September 2024

Lesedauer: 1 Minute

Es wird der Durchführungsbeschluss 2019/2010 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU in Bezug auf die Abfallverbrennung in nationales Recht umgesetzt. Die Behandlung von Rostaschen und Schlacken aus der Abfallverbrennung werden AEV Abfallbehandlung umgesetzt.

Neben den Anpassungen an den Stand der Technik wird der Begriff „Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und -furane“ neu eingeführt. Dieser stimmt jedoch bezüglich der einbezogenen Stoffspezies und deren toxikologischer Bewertung mit der alten Bezeichnung „Dioxine und Furane“ überein, beschreibt jedoch präziser die Auswahlkriterien der einbezogenen Stoffspezies. Die neue Bezeichnung wird durchgängig in der Verordnung verwendet.

Die Anpassung von IE-Richtlinien-Anlagen hat gemäß § 33c WRG innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen bis spätestens 13. November 2023 zu erfolgen. Für Nicht-IE-Richtlinien-Anlagen, für die bereits einmal eine generelle Anpassungspflicht gemäß § 33c WRG ausgelöst wurde, besteht keine Anpassungspflicht. Für die unterschwelligen Betriebe gilt weiterhin die AAEV. Die Begutachtungsunterlagen finden Sie in den Umweltnews.

Allfällige Stellungnahmen sind bis Montag, 16. September 2024 an das Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at) zu übermitteln.

Stand: 09.09.2024

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