CE-Kennzeichnung und Normen
Rechtsvorschriften und Vorgehensweise: Was Unternehmen beachten müssen
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Die CE-Kennzeichnung ist im Europäischen Binnenmarkt für eine Reihe von Produkten verpflichtend. Sie dient der Vereinheitlichung von Standards und wird durch Harmonisierungsvorschriften der EU geregelt. Deren Einhaltung wird durch ein Konformitätsbewertungsverfahren festgestellt.
Für die Kennzeichnung ist der Hersteller eines Produkts verantwortlich. Das CE-Zeichen ist an kennzeichnungspflichtigen Produkten anzubringen, bevor sie auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden.
CE-Kennzeichnungspflicht für Produkte
Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, für die EU-Richtlinien und Verordnungen eine CE-Kennzeichnung vorschreiben und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden. Für ein Produkt können mehrere EU-Richtlinien gelten.
Die CE-Kennzeichnung bestätigt das Einhalten sämtlicher EU-Richtlinien und Verordnungen. Unzulässig ist das Anbringen des CE-Zeichens auf einem Produkt, für das nicht mindestens eine CE-Rechtsvorschrift gilt.
Ob für ein Produkt die Pflicht zur CE-Kennzeichnung besteht, ist vielfach nicht einfach zu beantworten. Die Online-Checkliste zur CE-Kennzeichnungspflicht gibt Anhaltspunkte dafür, welche CE-Richtlinien für ein Produkt zutreffen könnten.
Richtlinien und Verordnungen zur CE-Kennzeichnung
Die EU-Richtlinien und -Verordnungen zur CE-Kennzeichnung legen für zahlreiche Produkte die wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit, Gesundheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Energieeffizienz, usw. fest, die vom Produkt erfüllt werden müssen. Zu den EU-Richtlinien gibt es in jedem Mitgliedstaat nationale Umsetzungen.
In Fällen, in denen speziellen Rechtsvorschriften für die Sicherheit bestimmter Produkte fehlen und dort wo die CE-Bestimmungen hinsichtlich der Produktsicherheit Lücken aufweisen, gilt für Verbraucherprodukte die
Pflichten für Hersteller, Importeur und Händler
Für alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette eines Produkts von der Herstellung bis hin zum privaten oder gewerblichen Endnutzer ergeben sich Pflichten im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung.
Unterschiedliche Zuständigkeiten und
betreffen die Bereiche
- Herstellung, Konformitätsbewertung und Dokumentation
- Rückverfolgbarkeit und Begleitinformationen
- Maßnahmen gegen nicht konforme Produkte
- Kooperation mit Behörden
Schritte zur CE-Kennzeichnung
Die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung eines Produkts. Welches Verfahren zulässig ist, wird in den für das Produkt jeweils geltenden CE-Bestimmungen festgelegt. Einige davon sehen für notwendige Prüfungen (z.B. Überwachung, Zertifizierung) die Einschaltung einer von den EU-Mitgliedstaaten notifizierten Stelle vor.
In der Praxis lässt sich die Vorgangsweise in sieben Schritte gliedern:
- Vorgesehene Verwendung des Produkts definieren (technische Bandbreite, z.B. Leistung)
- Die für das Produkt geltenden EU-Richtlinien bzw. Verordnungen ermitteln.
- Das für das Produkt zulässige Konformitätsbewertungsverfahren auswählen.
- Analyse und Bewertung der Produktanforderungen gemäß den EU-Richtlinien bzw. Verordnungen.
- Im Entwicklungs- und Herstellungsprozess erforderliche Maßnahmen treffen (je nach Konformitätsbewertungsverfahren).
- Die erforderlichen technischen Unterlagen für das Produkt erstellen.
- Die EU-Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen am Produkt anbringen.
EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung muss vom Hersteller eines Produkts oder seinem Bevollmächtigten im EWR ausgestellt werden, nachdem
- ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde,
- durch das Verfahren nachgewiesen wurde, dass das Produkt mit den jeweiligen CE-Rechtsvorschriften übereinstimmt.
Für die CE-Kennzeichnung sind in jedem Fall zwei wesentliche schriftliche Unterlagen erforderlich: Die technischen Unterlagen und die Konformitätserklärung. Der Aufbau und bestimmte Textbausteine der EU-Konformitätserklärung sind vorgegeben und in einem Anhang der für das Produkt relevanten CE-Bestimmungen beschrieben.
Harmonisierte Normen
Für den Nachweis, ob die in den Harmonisierungsvorschriften angeführten Anforderungen an ein Produkt erfüllt werden, sind die harmonisierten europäischen Normen hilfreich. Die Normungsinstitutionen der EU sind zuständig für die Ausarbeitung dieser technischen Spezifikationen.
Über nationale technische Vorschriften für Produkte, die nicht EU-weit harmonisiert sind, geben die Produktinfostellen Auskunft.
Wichtiges zu Normen und Normung
» Grundlagen der Normung in Österreich
» Leitfaden zum Normungsprozess
Aktuelles zur CE-Kennzeichnung
- Harmonisierte Normen Bauprodukte
- Harmonisierte Normen Funkanlagen
- Durchführungsbeschluss hinsichtlich harmonisierte Normen für elektromagnetische Verträglichkeit
- Einschränkung der Norm EN 15194:2017
- Änderungen bei harmonisierten Normen im Bereich elektrische Betriebsmittel
- Sammelnovelle bringt Anpassungen im Bereich der Marktüberwachung und Produktkonformität
- Harmonisierte Normen für persönliche Schutzausrüstungen
- Beschluss zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 hinsichtlich harmonisierter Normen für metallische industrielle Rohrleitungen, tragbare Feuerlöscher, zerstörungsfreie Prüfungen, Rohrverbindungsstücke, Industriearmaturen, Wasserrohrkess
- Änderung harmonisierte Normen betreffend Hauptdaten für kleine Wasserfahrzeuge, Flüssiggasantriebssysteme und Bestimmung der maximalen Vortriebsleistung
- Durchführungsbeschluss hinsichtlich harmonisierte Normen für elektromagnetische Verträglichkeit
- Änderung harmonisierte Normen für Anschlussstutzen, Prüfanforderungen und Abmessungen, die bei Füllsystemen an Autogasanlagen für leichte und schwere Fahrzeuge verwendet werden, sowie Explosions-Unterdrückungssysteme
- Änderung der harmonisierten Normen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung, Batterieladegeräte … und andere elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
- Brexit: UKCA-Zeichen und Konformitätserklärung
- EU-Vorschlag betreffend Einheitliche Ladegeräte für Mobilgeräte - Endspurt im EU-Gesetzgebungsverfahren
- Neue Erfordernisse für die EPREL-Registrierung – elektronisches Siegel
- Vorschläge zur Funkanlagen-Richtlinie:
- Verordnungsentwurf: CE-Kennzeichnung auch für künstliche Intelligenz mit hohem Risiko
- Verordnungsentwurf für Maschinenprodukte
- Verordnungsentwurf: CE-Kennzeichnung auch für Batterien
- Vorschriften hinsichtlich Anforderungen für Schiffsausrüstungen