Zwei Personen sitzen sich gegenüber an Tisch in Büro, im Hintergrund Regal und Uhr
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Zivilrecht

Informationen zu den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts

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14.10.2024

Das Zivilrecht umfasst verschiedene Rechtsbereiche wie das Personen- und Familienrecht, Sachen-, Schuld- und Erbrecht und Möglichkeiten der Durchsetzung bei Gericht.

Personen- und Familienrecht

Sowohl die Eheschließung als auch die Ehescheidung beeinflussen die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Dies gilt im Besonderen, wenn ein Ehegatte oder beide (gemeinsam) ein Unternehmen betreiben.

Ist ein Unternehmer für längere Zeit abwesend, stellt sich die Frage nach seiner Vertretung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person des Vertrauens bereits im Vorhinein mit der Vertretung in bestimmten Angelegenheiten betrauen. Im Todesfall eines/r Unternehmers/in müssen sich die Hinterbliebenen mit Themen wie Verlassenschaftsverfahren und Nachlassschulden sowie arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen beschäftigen.  

Sachenrecht, Schuldrecht und Erbrecht 

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge im Todesfall das Vermögen betreffend. Soll die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden, bedarf es dazu einer letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder Kodizills. 

Eine Besitzstörung liegt vor, wenn jemand den ruhigen Besitz an einer Sache  stört– zum Beispiel ein Fremder die Zufahrt zum eigenen Grundstück versperrt. Dagegen kann man beim Bezirksgericht auf Unterlassung der Störung und Wiederherstellung des ruhigen Besitzes klagen. 

Soll eine Eigentumswohnung zu beruflichen Zwecken verwendet werden, ist zu prüfen, ob das möglich ist, oder ob eine Widmungsänderung erforderlich wird. 

In Österreich müssen im Ortgebiet Gehwege und Gehsteige von Schnee geräumt und gestreut werden.

Rechtsdurchsetzung 

In bestimmten Zivilrechtsstreitigkeiten herrscht sogenannte Anwaltspflicht. Das heißt, dass Kläger und Beklagter durch einen Rechtsanwalt vertreten sein müssen. Vor Klagseinbringung muss immer geprüft werden, ob der Anspruch noch nicht verjährt ist.

Welches Gericht sachlich und örtlich zuständig ist, ergibt sich aus dem Gesetz, sofern nicht eine Gerichtsstandvereinbarung oder eine Schiedsvereinbarung getroffen wurde.  

Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht bezahlen kann, dem wird auf Antrag Verfahrenshilfe gewährt. Dadurch wird man von der Pflicht zur Zahlung der Gerichts- und eigenen Rechtsanwaltskosten befreit.

Haben viele Verbraucher Ansprüche auf Schadenersatz, Gewährleistung, Preisminderung oder Reparatur gegenüber einem Unternehmer, können sie über eine Qualifizierte Einrichtung eine Verbandsklage bei Gericht einbringen.