Ansicht von unten eines Metallmastens, oben verschwommen Person unter wolkenverhangenem Himmel erkennbar
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CE-Kennzeichnung von Funkanlagen (RED)

Funkanlagen-Richtlinie: Umsetzung in Österreich, Normen

Lesedauer: 1 Minute


Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.4.2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABl. Nr. L 153 vom 22.5.2014) 


Gilt für Funkanlagen, das sind

  • elektronische Erzeugnisse, die zum Zweck der Funkkommunikation und/oder der Funkortung Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen,
  • oder elektronische Erzeugnisse, die ein Zubehör (etwa eine Antenne) benötigen, um den oben angeführten Zweck zu erfüllen

Gilt u. a. nicht für

  • Funkanlagen, die von Funkamateuren verwendet und nicht auf dem Markt bereitgestellt werden:
    Als nicht auf dem Markt bereitgestellt gelten Bausätze von Funkanlagen für Funkamateure, von diesen umgebaute und verwendete Funkanlagen sowie Geräte, die von Funkamateuren für experimentelle und wissenschaftliche Zwecke zusammengebaut wurden.
  • Schiffsausrüstungen (Ausrüstungen für Sportboote sind nicht ausgenommen.)
  • Luftfahrzeuge (auch unbemannte) und die dazugehörigen Motoren, Propeller und Teile und die dazugehörige nicht eingebaute Ausrüstung
  • kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für diese Zwecke verwendet werden
  • Geräte, die ausschließlich für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung oder der Sicherheit des Staates genutzt werden

Gilt seit 13.6.2016 (Aufhebung Richtlinie 1999/5/EG)


EU-Dokumente: Richtlinie und Leitfaden

RichtlinientextLeitfaden

Umsetzung in Österreich

BGBl. I Nr. 57/2017 - Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz - FMaG 2016

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie gibt die grundlegenden Anforderungen vor. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen oder Teile davon erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung hinsichtlich der abgedeckten Sicherheitsanforderungen.

» Liste der harmonisierten Normen

Normen können bei der Austrian Standards International, elektrotechnische Normen auch beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) bezogen werden. Jene, die von ETSI herausgegeben wurden, stehen kostenlos zum Download zur Verfügung.

Notifizierte Stellen

Kann die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nicht durch harmonisierte Normen bewertet werden, so ist entweder das Verfahren der EU-Baumusterprüfung oder der umfassenden Qualitätssicherung durchzuführen und die Einschaltung einer notifizierte Stelle erforderlich.

» Die notifizierten Stellen finden Sie im NANDO Informationssystem.

Stand: 12.07.2023

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