CE-Kennzeichnung von einfachen Druckbehältern
EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen
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Richtlinie 2014/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt (ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014)
Gilt für serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter, das sind
- geschweißte Behälter mit drucktragenden Teilen und Verbindungen aus unlegiertem Qualitätsstahl, unlegiertem Aluminium oder nichtaushärtbaren Aluminiumlegierungen
- für Luft oder Stickstoff mit einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar, einem max. Betriebsdruck von 30 bar und das Produkt aus Druck und Fassungsvermögen beträgt höchstens 10 000 bar·Liter
- die Betriebstemperatur liegt im Bereich zwischen -50 °C und bei Stahl 300 °C, bei Al-Behältern 100 °C
- zylindrische Form mit flachen oder nach außen gewölbten Böden oder kugelförmige Form
Gilt u. a. nicht für
- Behälter, die speziell für eine Verwendung in der Kerntechnik vorgesehen sind und bei denen Schäden die Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben können
- Behälter, die speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind
- Feuerlöscher
Gilt seit 20.4.2016 (Aufhebung 2009/105/EG)
EU-Dokumente: Richtlinientext
Umsetzung in Österreich
- BGBl. I Nr. 161/2015 Druckgerätegesetz
- BGBl. II Nr. 59/2016 Verordnung über Druckgeräte und einfache Druckbehälter (Duale Druckgeräteverordnung - DDGV)
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die wesentlichen Sicherheitsanforderungen.
Behälter mit eine Produkt aus Druck und Behältervolumen PS x V von nicht mehr als 50 bar·Liter müssen in Übereinstimmung mit der (im jeweiligen Mitgliedstaat) geltenden guten Ingenieurpraxis entworfen und hergestellt werden.
Bei Behältern mit eine Produkt aus Druck und Behältervolumen PS x V von mehr als 50 bar·Liter gilt: Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen oder Teile davon erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung hinsichtlich der abgedeckten Sicherheitsanforderungen.
Harmonisierte Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
» Liste der harmonisierten Normen
Notifizierte Stellen
Bei Behältern mit einem Produkt PS x V über 50 bar·Liter ist die Einbeziehung einer notifizierten Stelle erforderlich.
Stand: 29.10.2021