Gelber Ordner mit Beschriftung Normen auf Längsseite liegend, davor Stift auf Dokument und Ausschnitt eines Taschenrechners
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Grundlagen der Normung in Österreich

Normen und Normungsprozess

Lesedauer: 5 Minuten

Viele nehmen „Normen“ als Regulierungen wahr, undifferenziert, ob es sich um Gesetze, echte ÖNORMEN oder Standards anderer Regelsetzer handelt. Die genaue Definition des Begriffes Norm findet sich in der ÖVE/ÖNORM EN 45020: „Dokument, das mit allgemeiner Zustimmung erstellt und von einer anerkannten Normungsinstitution angenommen wurde, und für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse festlegt.“

Normen sind Empfehlungen, deren Anwendung grundsätzlich freiwillig ist. Der Gesetzgeber (Verordnungsgeber) kann aber ÖNORMEN für verbindlich erklären, wodurch sie Gesetzes­rang (Verordnungsrang) erlangen. Die verpflichtende Anwendung/Einhaltung spezieller Normen kann auch vertraglich vereinbart werden. Durch die Heranziehung von Normen in der öffentlichen Beschaffung, zur Auslegung von vereinbarten Leistungen („Stand der Technik“) oder Sorgfaltsanforderungen im Streitfall, erlangen Normen zudem eine hohe faktische Relevanz.

Als ÖNORM dürfen nur die Regelwerke des Vereins Austrian Standards International – Standardisierung und Innovation (A.S.I., vormals Austrian Standards Institute) bezeichnet werden. Regeln anderer Vereine, z. B. TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, Regeln des ÖWAV (Österr. Wasser- und Abfallwirtschafts­verband) etc. können ebenfalls hohe Verkehrsgeltung erlangen und zur Auslegung des Stands der Technik herangezogen werden. Nachteil: Eine Mitarbeit der WKÖ/der Wirtschaft an der Erstellung dieser Regelwerke ist nicht gesichert.

Entstehung von Normen

Als Normung wird der Prozess bezeichnet, der zur Entstehung von Normen führt. Den Rechtsrahmen für das Normschaffen in Österreich bildet das Normengesetz 2016 (NormG 2016), auf dessen Basis dem Verein A.S.I. vom Wirtschaftsministerium die Befugnis zur Schaffung und Veröffentlichung von ÖNORMEN mit Bescheid verliehen wurde. Grundsätzlich mit 1.4.2016 und zur Gänze mit 1.1.2018 ist das NormG 2016 in Kraft getreten, dass zu einer verstärkten Transparenz des Normschaffens in Österreich beiträgt.

Das neue Gesetz bedingte auch eine Neufassung der Geschäftsordnung des A.S.I. (GO 2018), die den Prozess für die Entwicklung von ÖNORMEN und die Teilnahme an der europäischen und internationalen Normung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NormG 2016 und der unionsrechtlichen Vorgaben (Verordnung 2012/1025/EU) regelt.

Prinzipien der Normung

Die internationalen Grundprinzipien der Normung (Transparenz, Offenheit, Unparteilichkeit und Konsens, Wirksamkeit und Relevanz sowie Kohärenz) sind im NormG 2016 sowie in den Statuten des A.S.I. und der GO 2018 wiedergegeben und zusätzlich nennen das NormG 2016 und die GO 2018 noch weitere Grundprinzipien der Normung: Freiwilligkeit der Anwendung von Normen, Gesetzeskonformität und Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen (Kosten/Nutzen).

Jeder kann eine Norm beantragen. Die Mitarbeit an der Normung ist freiwillig und es darf gemäß NormG 2016 für diese Mitarbeit kein Teilnahmebeitrag eingehoben werden. Gemäß NormG 2016 und GO 2018 des A.S.I. steht allen zu den interessierten Kreisen – also insbesondere Unternehmen und Sozialpartner - gehörenden fachkundigen Personen die Mitarbeit offen.

Normung ist ursprünglich als autonome Selbstregulierung der Wirtschaft konzipiert. Durch ihre Normungsaktivitäten entlastet die Wirtschaft den Staat von der Regelsetzung und stellt gleichzeitig sicher, dass der Stand der Technik in der Norm widergespiegelt ist.

Das NormG 2016 sieht neu einen breit aufgestellten Normungsbeirat vor, der beratende Funktion in allen Fragen des Normenwesens für die Bundesregierung und Länder hat und ab 2018 seine Funktion aufnimmt.

Bedeutung für Unternehmen

Die Teilnahme am Normungsprozess ist für ein Unternehmen eine strategische Frage. Unternehmen können im Normungsprozess potentielle Wettbewerbsvorteile erlangen und das Nutzen von Normenstandards kann Produktionskosten senken und/oder Umsätze steigern.

Normung kann maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen. Die Vorteile für Unter­nehmen sind vielfältig: Kostensenkung durch Massenproduktion und globalen Einkauf, reduzierte Transaktionskosten, Verkürzung der Entwicklungszeiten, Zugang zu neuen Märkten, reduzierte Markteintrittskosten, Senkung von Haftpflichtrisiken, Verbesserung von Kundenkontakten, Imagesteigerung, höheres Absatzpotential der Güter. Entwicklungs­begleitende Normen können auch den Erfolg der eigenen F&E-Investitionen unterstützen.

Dennoch können Normen, wie Gesetze und Verordnungen, auch finanzielle Belastungen und überbordenden Verwaltungsaufwand erzeugen.

Normenflut

2020 verwaltete das A.S.I. ein Normportfolio von 22.678 ÖNORMEN (im weiten Sinn). 2013 waren es noch 24.703 ÖNORMEN. Davon sind nur 6,72 % rein nationale ÖNORMEN. Der vermittelte Eindruck einer Normenflut relativiert sich durch den hohen Anteil der Europäischen Normen, die übernommen werden müssen (85,59 % ÖNORMEN EN), bei gleichzeitiger Zurückziehung widersprechender nationaler ÖNORMEN.

Europäische Normen gelten in allen Mitgliedstaaten. Dies erleichtert den Unternehmen einen EU-weiten Marktzutritt zu gleichen Bedingungen. 

Grenzen der Normung

Aus Sicht der WKÖ eignet sich nicht jeder Sachverhalt für die Schaffung von Normen. Grundsätzlich steht die Privatautonomie im Vordergrund. Dies ist insbesondere in jenen Fällen gegeben, in denen der Gesetzgeber bewusst Wahlfreiheit gelassen hat oder kein übergeordnetes öffentliches Interesse bzw. Schutzziel vorliegt.

Ist ein Sachverhalt schon ausreichend gesetzlich determiniert, bedarf es im Regelfall keiner weiteren Normierung, ebenso in jenen Bereichen, die dem Gesetzgeber vorbehalten sind (z. B. Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe). Jedes Normvorhaben muss einer sorgfältigen Bedarfsprüfung unterzogen werden. Dies spiegelt sich in der GO 2018 des A.S.I. wider.

Wie können sich Unternehmen am Normungsprozess beteiligen? 

  • Unternehmen können entweder direkt oder über die Entsendung durch ihre zuständige Fachorganisation in der Wirtschaftskammer an der Normung teilnehmen.
  • Jeder kann zu neuen Projektanträgen und geplanten Überarbeitungen sowie im Rahmen der Überprüfung auf Aktualität, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von ÖNORMEN auf der A.S.I.-Website Stellung nehmen und sein Interesse an einer Mitarbeit an dem Normprojekt bekanntgeben.
  • Ebenso kann jedermann im Normen-Entwurf-Portal des A.S.I. zu den von den Normungskomitees verabschiedeten Normentwürfen Stellung nehmen.

Aktive Mitwirkung der WKÖ zu einem unternehmensfreundlichen Normschaffen

Die WKÖ unterstützt eine aktive Mitarbeit in der Normung: 

  • Die WKÖ setzt sich dafür ein, dass eine aktive Teilnahme an der Normung allen Unternehmen möglich ist. Durch das NormG 2016 ist der Teilnahmebeitrag entfallen, wodurch dauerhaft wieder ein uneingeschränkter Zugang zum Normungsprozess möglich ist.
  • Auch die Fachorganisationen, Sparten und Abteilungen der WKÖ entsenden Unternehmensexperten und Kammerangestellte in die Normungsgremien des A.S.I. und wirken so an der Gestaltung der Normen mit.
  • In der Geschäftsordnung 2018 des A.S.I. sind wesentliche Forderungen der WKÖ berücksichtigt:  Die Transparenz beim Normenschaffen wird weiter erhöht, auf die Wirtschaftlichkeit der Normen wird stärker Bedacht genommen und die Notwendigkeit der Ausgewogenheit der Besetzung von Komitees wird besser verankert. Die Ausgewogenheit der Besetzung kann nun auch von der Schlichtungsstelle überprüft werden.
  • Die WKÖ war in die Erarbeitung der Österreichischen Normungsstrategie der Bundesregierung eingebunden.
  • Die WKÖ ist im Normungsbeirat und in der Schlichtungsstelle vertreten.
  • Auf europäischer Ebene vertritt die WKÖ als Mitglied bei Small Business Standards (SBS) die Interessen der KMU. Small Business Standards ist der europäische Verband zur Vertretung von KMU-Interessen im Normungsbereich auf europäischer und internationaler Ebene.

Weiterführende Informationen

Stand: 15.12.2023

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