Person mit Brillen beim Unterfertigen eines Dokumentes, nebenbei zwei weitere Personen sitzend
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Gesellschaftsrecht und Firmenbuch 

Gesellschaftsformen und wann eine Eintragung ins Firmenbuch notwendig bzw. möglich ist

Lesedauer: 1 Minute

28.12.2023

Beim Gründen eines Unternehmens muss entschieden werden, ob das Unternehmen alleine oder mit einem oder mehreren Partnern geführt wird. Gibt es solche Partner, muss die geeignete Gesellschaftsform gefunden werden. Dafür gibt es verschiedene Kriterien und Motive.

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

Gesellschaftsformen

Neben dem Einzelunternehmen gibt es in Österreich eine Reihe von Gesellschaftsformen, die sich in den Gründungsmodalitäten, den Haftungs- und Organstrukturen sowie im Anwendungsbereich unterscheiden.

Zur Vereinfachung der Wirtschaftstätigkeit in der EU gibt es die Societas Europaea (SE), für den Einsatz eines Vermögens für einen festgelegten Zweck eine Privatstiftung. Es können auch Gesellschaftsformen eines anderen EU-Mitgliedsstaates gewählt werden, beispielsweise die britische Limited.

Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist eine der schwierigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Welche Rechtsform sich für ein Unternehmen am besten eignet, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Patentrezept gibt es keines.

Firma und Firmenbuch

Die Firma ist der ins Firmenbuch eingetragene Name, mit dem ein Unternehmen seine Geschäfte tätigt. Im Firmenbuch sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften eingetragen. Falls ein ausländisches Unternehmen eine Zweigniederlassung in Österreich unterhält, ist ebenso ein Eintrag notwendig. 

Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 Euro oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 Euro aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend. 

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.

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