Änderung harmonisierte Normen betreffend Hauptdaten für kleine Wasserfahrzeuge, Flüssiggasantriebssysteme und Bestimmung der maximalen Vortriebsleistung
EU-Durchführungsbeschluss 2022/1029
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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1029 - Beschluss zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 im Hinblick auf harmonisierte Normen für die Hauptdaten für kleine Wasserfahrzeuge, Flüssiggasantriebssysteme für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge und die Bestimmung der maximalen Vortriebsleistung unter Anwendung der Manövriergeschwindigkeit für Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge zwischen 8 m und 24 m.
Betroffen von diesem Beschluss sind Unternehmen, die oben angeführte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Anhang I wird wie folgt geändert:
(1) Eintrag 7 wird gestrichen.
(2) Folgende Einträge werden angefügt:
Nr. | Fundstelle der Norm |
---|---|
45. | EN ISO 8666:2020 Kleine Wasserfahrzeuge — Hauptdaten EN ISO 8666:2020/A11:2021 |
46. | EN 15609:2021 Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile — Flüssiggas(LPG)-Antriebsanlagen für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge — Einbauvorschriften |
47. | EN ISO 11592-2:2021 Kleine Wasserfahrzeuge — Bestimmung der maximalen Vortriebsnennleistung unter Anwendung der Manövriergeschwindigkeit — Teil 2: Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge zwischen 8 m und 24 m. |
In Anhang II wird folgender Eintrag angefügt:
Nr. | Fundstelle der Norm | Datum der Entfernung |
---|---|---|
38. | EN 15609:2012 Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile — Flüssiggas(LPG)-Antriebsanlagen für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge | 29. Dezember 2023 |
Der Beschluss wurde am 29. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 29. Dezember 2023.
Weiterführende Informationen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1029 der Kommission vom 28. Juni 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 im Hinblick auf harmonisierte Normen für die Hauptdaten für kleine Wasserfahrzeuge, Flüssiggasantriebssysteme für Boote, Jachten und andere Wasserfahrzeuge und die Bestimmung der maximalen Vortriebsleistung unter Anwendung der Manövriergeschwindigkeit für Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge zwischen 8 m und 24 m
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission vom 4. Juni 2019 über die harmonisierten Normen für Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
- Grundlegende Informationen zur CE-Kennzeichnung auf wko.at
Stand: 12.07.2022