Nahaufnahme einer 3D-Illustration einer fliegenden, grauen Drohne
© tkyszk | stock.adobe.com

CE-Kennzeichnung von Drohnen

EU-Rechtsvorschriften seit 31.12.2020 wirksam

Lesedauer: 1 Minute


Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandanbieter unbemannter Luftfahrzeugsysteme (ABl. Nr. L 152 vom 11.6.2019)

Gilt im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung  (Kapitel II der Verordnung) für

  • unbemannte Luftfahrtsysteme (unmanned aircraft systems, UAS), die nach den Vorschriften und Bedingungen für den UAS-Betrieb in der "offenen" Kategorie nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 bestimmt sind - ausgenommen privat hergestellte UAS - und
  • die entsprechend den in der  Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 genannten fünf UAS-Klassen mit den festgelegten Kennzeichen zur Identifizierung Ihrer Klasse versehen sind.
  • Zusatzgeräte für die Fernidentifizierung

Gilt nicht für

  • UAS, die ausschließlich für den Betrieb in Innenräumen bestimmt sind.

Gilt seit 1.7.2019 - wirksam ab 31.12.2020 (wegen des Geltungsbeginns von Durchführungsverordnung (EU) 2019/947)


EU-Dokument: Verordnungstext

Delegierte Verordnung (EU) 2019/945

Übergangsfristen

Bereits in Verkehr gebrachte UAS können unter den Bedingungen des Art. 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 bis 31.12.2023 weiter betrieben werden.

Der Einsatz von UAS, die den Teilen 1 bis 5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/245 nicht genügen, ist unter den Bedingungen des Art. 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 noch bis 31.12.2023 gestattet.


Nähere Details über die Regelungen zu UAS in der "offenen" Kategorie


Normen zur Verordnung

Die Verordnung definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt.

Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

Derzeit gibt es noch keine harmonisierte Normen zu dieser Verordnung.

»  Liste der harmonisierten Normen (nach Veröffentlichung)

Notifizierte Stellen

Derzeit gibt es noch keine notifizierte Stellen für diese Verordnung.

» Die notifizierten Stellen werden Sie gegebenenfalls im NANDO System finden.

Stand: 30.08.2023

Weitere interessante Artikel
  • Leuchtende Glühbirne neben keimender kleiner Pflanze auf Erde, im grünen Hintergrund verschwommen Lichtpunkte
    CE-Kennzeichnung und umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign-Richtlinie)
    Weiterlesen
  • Drei Personen in weißen Schutzanzügen mit Vollgesichtsmaske und Atemschutz mit blauen Handschuhen über Kohlkopffeld gehen: Zwei Personen halten Spritzdüsen, eine Person aufgeklappten Laptop, im Hintergrund Baumzeile, durch die Sonnenlicht fällt
    CE-Kennzeichnung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung)
    Weiterlesen