Person mit weißem Haarnetz, weißer Arbeitsbekleidung und blauen Handschuhen kontrolliert eine Liste und tippt in einem Taschenrechner ein, während Becher auf einer Waage stehen
© Syda Productions | stock.adobe.com

CE-Kennzeichnung von nichtselbsttätigen Waagen

EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen

Lesedauer: 1 Minute


Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt (ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014)


Gilt für

alle nichtselbsttätigen Waagen. Nichtselbsttätige Waagen sind Waagen, die beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson erfordern.


Gilt seit 20.4.2016 (Aufhebung 2009/23/EG)


EU-Dokumente: Richtlinientext

Richtlinientext

Umsetzung in Österreich

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die wesentlichen Anforderungen.

Wenn Waagen die anwendbaren harmonisierten Normen oder Teile davon erfüllen, besteht die Konformitätsvermutung hinsichtlich der abgedeckten wesentlichen Anforderungen.

Harmonisierte Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

» Liste der harmonisierten Normen

Notifizierte Stellen

» Notifizierte Stellen

Stand: 31.08.2023

Weitere interessante Artikel
  • Nahaufnahme einer roten Steckdose, im Hintergrund sind weitere Steckdosen mit angeschlossenen Steckern
    CE-Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln (Niederspannungsrichtlinie)
    Weiterlesen
  • Detailansicht einer Person, die Tablet hält, auf dem Energieausweis aufscheint
    Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
    Weiterlesen