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Sammelnovelle bringt Anpassungen im Bereich der Marktüberwachung und Produktkonformität

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) übernimmt weitere Marktüberwachungsbelange

Lesedauer: 1 Minute

Die Verordnung 2019/1020/EU ist seit 16. Juli 2021 anzuwenden. Damit werden neue Regelungen der Marktüberwachung und Produktkonformität geschaffen. Berücksichtigt wird dabei auch der Bereich des Online-Handels im Rahmen der Marktüberwachung. Dies betrifft insbesondere Maschinen und persönliche Schutzausrüstungen. Es werden nun bestehende Regelungen an den neuen Rechtsrahmen angepasst und die Mindestbefugnisse und Durchsetzungsmaßnahmen für die Marktüberwachungsbehörden verankert.

Die Sammelnovelle bündelt somit für das MING, die GewO 1994, das ETG 1992 sowie das UWG die notwendigen Anpassungen im Bereich der Marktüberwachung an die Verordnung 2019/1020/EU und beinhaltet darüber hinaus ein wesentliches Reformvorhaben, um den immer größer werdenden technischen und rechtlichen Ansprüchen an moderne Marktüberwachungs­behörden nachhaltig adäquat zu begegnen.

Für die große Palette technischer Produkte im Bereich des MING, des ETG 1992, der GewO 1994 sowie des UWG erfolgt die Bündelung der Marktüberwachungsagenden beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Neben den bereits bestehenden langjährigen Vollzugserfahrungen des BEV im Bereich der Marktüberwachung von Messgeräten und Fertigpackungen, kommen weitere Marktüberwachungs­belange wie u.a. die Bereiche der persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. FFP-Masken), Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe, Sportboote, Maschinen, elektrische Betriebsmittel und die Kristallglas-, Schuh- und Textil­kennzeichnung hinzu. Damit soll die Effizienz der Marktüberwachung gesteigert werden.

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wurde gemäß Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/1020/EU auch als nationale zentrale Verbindungsstelle benannt. Die gesetzliche Grundlage wurde mit Novelle des Maß- und Eichgesetz (MEG), BGBl. I Nr. 203/2022 geschaffen.

Die Sammelnovelle wurde am 27. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Er gilt ab 28. Dezember 2022.

Betroffen von der Sammelnovelle sind alle Unternehmen, die CE-Kennzeichnungspflichtige Produkte gemäß genannter Bestimmungen herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie nationale Konformitätsbewertungsstellen.

Stand: 28.12.2022

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