CE-Kennzeichnung von Gasgeräten
EU-Rechtsvorschriften, begleitende Umsetzung in Österreich, Normen
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Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.3.2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (ABl. Nr. L 81 vom 31.3.2016)
Gilt für
- Geräte, die zum Kochen, zur Kühlung, zur Klimatisierung, zur Raumheizung, zur Warmwasserbereitung, zur Beleuchtung oder zum Waschen gasförmige Brennstoffe verbrennen
- Gebläsebrenner und Heizkörper, die mit solchen Brennern zu versehen sind
- Ausrüstungen für Gasgeräte (Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie daraus zusammengestellte Baugruppen, die dafür entworfen sind, in ein Gerät eingebaut oder zu einem Gerät zusammengebaut zu werden)
Gilt u. a. nicht für
Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind.
Gilt seit 21.10.2016 (vollinhaltlich seit 21.4.2018)
EU-Dokumente: Verordnungstext und Leitlinien
Verordnungstext | Leitlinien und FAQ für den Übergang | Leitdokumente
Begleitende Umsetzung in Österreich
BGBl. I Nr. 77/2015 Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz - MING
Normen zur Verordnung
Die Verordnung definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
» Liste der harmonisierten Normen
Notifizierte Stellen
Die Einbeziehung einer notifizierten Stelle ist verpflichtend.
» Notifizierte Stelle in Österreich
- Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach, ÖVGW
T 01/5131588-0
1010 Wien, Schubertring 14
» Weitere europäische notifizierte Stellen
Stand: 29.10.2021