Weiße Yacht fährt über Wasser unter blauem Himmel, weiße Gischt entlang der befahrene Strecke des Bootes und am Bug, im Hintergrund Inselgruppe
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CE-Kennzeichnung von Sportbooten und Jet Ski

EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen

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Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 über Sportboote und Wassermotorräder (ABl. Nr. L 354 vom 28.12.2013)


Gilt für

  • Sportboote und unvollständige Sportboote
  • Wassermotorräder und unvollständige Wassermotorräder
  • auf dem Unionsmarkt selbstständig in Verkehr gebrachte und für den Einbau bestimmte Bauteile:
    • mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbordmotoren, Ottomotoren und Räume für Ottokraftstoffbehälter
    • Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren
    • Steuerräder, Lenkvorrichtung und Verkabelung
    • Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen
    • vorgefertigte Luken und Seitenfenster
  • Antriebsmotoren, die in Wasserfahrzeugen (d. s. Sportboote und Wassermotorräder) ein- bzw. angebaut sind oder speziell dafür bestimmt sind
  • bei Wasserfahrzeugen angebaute bzw. eingebaute Antriebsmotoren, an denen ein größerer Umbau vorgenommen wird
  • Wasserfahrzeuge, an denen ein größerer Umbau vorgenommen wird
  • Wasserfahrzeuge, die gleichzeitig auch für Charter- oder Sport- und Freizeit-Schulungszwecke verwendet werden können, sofern sie auf dem Unionsmarkt für Freizeitzwecke in Verkehr gebracht wurden

Gilt nicht für

Die Ausnahmeregelungen gliedern sich nach

  • Anforderungen für Entwurf und Bau
  • Abgasemissionen
  • Geräuschemissionen

und sind Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie zu entnehmen.


Gilt seit 18.1.2016 (mit bestimmten Übergangsfristen bis 18.1.2017 bzw. 18.1.2020)


EU-Dokumente: Rechtsvorschrift und Leitfaden

2013/53 EU | Leitfaden

Umsetzung in Österreich

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt.

Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt.

Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

» Liste der harmonisierten Normen

Benannte Stellen

Die benannten Stellen finden Sie im NANDO Informationssystem.

Stand: 16.11.2021

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