Schwarzes Symbol Kugel, die zerspringt, Linien und Teilchen vom Zentrum ausgehend rot quadratisch umrandet auf weißem Hintergrund
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CE-Kennzeichnung von Explosivstoffen für zivile Zwecke

EU-Richtlinien, Umsetzung in Österreich, Normen

Lesedauer: 1 Minute


Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014)


Gilt für Stoffe und Gegenstände, die gemäß den "Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter" als Explosivstoffe betrachtet werden und in der in diesen Empfehlungen festgelegten Klasse 1 eingestuft sind.


Gilt u. a. nicht für

  • Explosivstoffe einschließlich Munition, die gemäß dem einzelstaatlichen Recht zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Polizei bestimmt sind
  • pyrotechnische Erzeugnisse (vgl. nicht erschöpfende Liste in Anhang I)
  • Munition, jedoch mit Ausnahme der Artikel 12, 13 und 14 (vgl. nicht erschöpfende Liste in Anhang I)

Gilt seit 20.4.2016 (Aufhebung Richtlinie 93/15/EWG)


EU-Dokumente: Richtlinie, Umsetzungshilfen

Richtlinientext | Q&A zur Umsetzung 

Umsetzung in Österreich

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die wesentlichen Sicherheitsanforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt.

Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden.

Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

» Liste der harmonisierten Normen

Notifizierte Stellen

Die Einbeziehung einer notifizierten Stelle ist verpflichtend.

» Die notifizierten Stellen finden Sie im NANDO Informationssystem.

Stand: 04.09.2023

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