Detailansicht einer Person, die Tablet hält, auf dem Energieausweis aufscheint
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Elektronische Verifizierung in der EPREL-Datenbank

Neue Erfordernisse für die EPREL-Registrierung – elektronisches Siegel

Lesedauer: 2 Minuten

06.09.2024

Aufgrund der EU-Regulierung von 2017 bezüglich Energielabel müssen Hersteller und Importeure jener Produkte, die ein Energielabel aufgrund EU-Vorschriften benötigen, sich in der "European Product Registry for Energy Labelling" (EPREL) Datenbank (auch Produktdatenbank genannt) registrieren.

Bisher konnte dies mit einer E-Mail-Adresse und einem speziellen Passwort gemacht werden. In Zukunft benötigt man zusätzlich dazu eine elektronische Verifizierung. Das ist eine Voraussetzung um ein Produkt auf den europäischen (EU/ EEA) Markt zu bringen.

Die elektronische Verifizierung ermöglicht die vollständige Digitalisierung dieses Prozesses. Man kann damit, unabhängig vom aktuellen Standort, Dokumente unterzeichnen. Außerdem erhöht die elektronische Verifizierung die Sicherheit des Prozesses und reduziert langfristig Betriebskosten und den CO2-Fußabdruck des Unternehmens.

Die elektronische Verifizierung ist seit dem 21. Februar 2022 aktiv. Bis Mitte März 2022 müssen auch jene Unternehmen, die vor diesem Datum bereits in der Datenbank registriert waren, sich neu verifizieren lassen. Das ist eine Voraussetzung, um sicherzustellen, dass keine ehemaligen Einträge verloren gehen. Zurzeit ist es jedoch nur für juristische Personen möglich, die elektronische Verifizierung zu durchlaufen.

Die Europäische Kommission hat noch kein Datum bezüglich der Verifizierung für natürliche Personen bekanntgegeben.

Um auf die EPREL-Datenbank Zugriff zu bekommen, müssen Sie, als Unternehmen, folgende Schritte durchführen:

  1. Einen EU Login Account einstellen
  2. In EPREL einsteigen:
    • Wenn Sie die erste Person in Ihrem Unternehmen sind, die in das Profil einsteigt, sind Sie automatisch der "Supplier Administrator" und müssen das Profil des Unternehmens erstellen (siehe unten). Sie können die Rolle des "Supplier Administrator" später jemanden anderem zuteilen.
    • Nachdem Sie das Profil Ihres Unternehmens erstellt haben, können Sie Ihre Kollegen und Kolleginnen hinzufügen.
  3. Ihr Unternehmensprofil verifizieren lassen: Damit Sie Ihre Produkte in die EPREL-Datenbank eintragen können, muss Ihr Unternehmen (elektronisch) verifiziert werden (siehe unten). Um von der Europäischen Kommission verifiziert zu werden, benötigen Sie:
    • Als juristische Person ein elektronisches Siegel.
    • Als natürliche Person eine elektronische Signatur.
  4. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen ein Hersteller oder Importeur ist und dass Sie, als "Supplier Administrator", die Erlaubnis haben im Namen Ihres Unternehmens Produkte in die Datenbank einzutragen (Details siehe EPREL Guidelines, S. 26), unten verlinkt).
  5. Produkte registrieren: Sobald Ihr Unternehmen verifiziert wurde, können Sie Ihre Produkte in die Datenbank eintragen. 

Profil für Unternehmen erstellen 

Um ein Profil für Ihre Unternehmen zu erstellen, müssen Sie einige allgemeine Informationen über Ihr Unternehmen eintragen. Dafür werden Sie gefragt, ob Sie eine juristische oder natürliche Person sind.

Als juristische Person brauchen Sie für die elektronische Verifizierung, zusätzlich zu den allgemeinen Punkten, folgende Informationen: Registernummer, Unternehmensregisternummer und Unternehmenskennzeichen (Details siehe EPREL Guidelines "Important notes", S. 22). 

Unternehmen verifizieren lassen 

Als Unternehmen (juristische oder natürliche Person) benötigen Sie ein "qualified" elektronisches Siegel (Engl: Qualified certificate for electronic seal). In Österreich haben Sie dafür folgende Anbieter (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in den EPREL Guidelines der Europäischen Kommission.

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