
EU-Richtlinien und -Verordnungen zur CE-Kennzeichnung
Überblick und Links zu den Detailinformationen
Lesedauer: 6 Minuten
Bei vielen Produkten wird der Zugang auf den EU-Binnenmarkt durch die Rechtsvorschriften zur CE-Kennzeichnung geregelt. Welche Vorschriften es gibt, erfahren Sie hier. Die weiterführenden Links informieren über die rechtliche Umsetzung in Österreich, Leitfäden, harmonisierte europäische Normen und notifizierte Stellen.
Inhaltsverzeichnis
- Richtlinie: Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- Verordnung: Barrierefreie Produkte
- Verordnung: Batterien und Altbatterien
- Verordnung: Bauprodukte
- Richtlinie: Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
- Delegierte Verordnung: Drohnen
- Richtlinie: Druckgeräte
- Richtlinie: Einfache Druckbehälter
- Richtlinie: Elektrische Betriebsmittel
- Richtlinie: Elektromagnetischen Verträglichkeit
- Verordnung: EU-Düngeprodukte
- Richtlinie: Explosivstoffe für zivile Zwecke
- Richtlinie: Funkanlagen
- Verordnung: Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
- Richtlinie: Explosionsschutz von Geräten und Schutzsystemen
- Richtlinie: Geräuschemission von im Freien verwendeten Geräten
- Richtlinie: In-vitro-Diagnostika
- Verordnung: Künstliche Intelligenz
- Richtlinie: Maschinen
- Richtlinie: Medizinprodukte
- Richtlinie: Messgeräte
- Richtlinie: Nichtselbsttätige Waagen
- Verordnung: Persönliche Schutzausrüstung
- Richtlinie: Pyrotechnische Gegenstände
- Verordnung: Seilbahnen für den Personenverkehr
- Richtlinie: Spielzeug
- Richtlinie: Sportboote und Jet Ski
- Richtlinie: Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Richtlinie: Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen
Verordnung: Barrierefreie Produkte
Beispiele: Computer für Verbraucher, Zahlungsterminals, Fahrausweisautomaten, Check-in Automaten, interaktive Selbstbedienungsinformationsterminals, interaktive Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikation oder audiovisuelle Medien; E-Book Lesegeräte
Diese Richtlinie (EU) 2019/882 gilt für folgende Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden:
- Hardwaresysteme und für diese Hardwaresysteme bestimmte Betriebssysteme für Universalrechner für Verbraucher
- die folgenden Selbstbedienungsterminals:
- Zahlungsterminals
- die folgenden Selbstbedienungsterminals, die zur Erbringung der unter diese Richtlinie fallenden Dienstleistungen bestimmt sind:
- Geldautomaten
- Fahrausweisautomaten
- Check-In-Automaten
- interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen (mit Ausnahme von Terminals, die als integrierte Bestandteile von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind)
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für elektronische Kommunikationsdienste verwendet werden
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
Verordnung: Batterien und Altbatterien
Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien
Gilt für alle Batterien, einschließlich aller Geräte-Altbatterien, Elektrofahrzeugbatterien, Industriebatterien, Start- und Zündbatterien (die hauptsächlich für Fahrzeuge und Maschinen verwendet werden) und Batterien für leichte Transportmittel (z.B. Elektrofahrräder, E-Mopeds, E-Scooter).
Die Verordnung trat mit 17.8.2023 in Kraft. Konformitätsbewertungsverfahren gelten seit dem 18. August 2024 (CE-Kennzeichnung!).
Händler und Importeure unterliegen einer Reihe an Pflichten, die vor dem Inverkehrbringen (dem erstmaligen Bereitstellen) von Batterien auf dem europäischen Markt beachtet werden müssen.
Kontrollpflichten bezüglich Erzeugererkennung
Bevor Händler eine Batterie auf dem Markt bereitstellen, vergewissern sie sich, dass
- der Hersteller (dh der jeweilige Inverkehrbringer – auch Importeur- in Österreich) im Herstellerregister eingetragen ist
- die Batterie die korrekte CE-Kennzeichnung trägt und gekennzeichnet ist
- der Batterie die erforderlichen Unterlagen (z.B. zu Leistung, Haltbarkeit, Entfernbarkeit), eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in einer oder mehreren von den Endnutzern ohne Weiteres verstandenen Sprache(n), beigefügt sind
- die Erzeuger bzw. der Einführer alle Ihre Anforderungen erfüllt haben
Notifizierte Stellen
Die zugelassenen Stellen finden Sie im NANDO Informationssystem
Verordnung: Bauprodukte
Beispiele: Kaminteile, Dämmstoffe, Ziegel, vorgefertigte Teile aus Beton, Tapeten
Richtlinie: Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Kurzbezeichnung: RoHS-Richtlinie
Beispiele: Produkte, die zum Betrieb Strom benötigen, d. h. neben typischen Elektrogeräten z. B. auch Benzinrasenmäher mit elektrische Zündung, Glückwunschkarten mit Musik
Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und NormenDelegierte Verordnung: Drohnen
Unbemannte Luftfahrzeugsysteme der "offenen" Kategorie
Delegierte VerordnungRichtlinie: Druckgeräte
Beispiele: Kompressoren, Wärmetauscher, Rohre, Geräte mit Druck größer als 0,5 bar
Richtlinie: Einfache Druckbehälter
Beispiele: Windkessel, Stickstoffdruckbehälter
Richtlinie: Elektrische Betriebsmittel
Kurzbezeichnung: Niederspannungsrichtlinie
Beispiele: elektrische Geräte, Elektromotoren, Beleuchtung, Schalter, Kabel, Isolierungen
Richtlinie: Elektromagnetischen Verträglichkeit
Häufige Kurzbezeichnung: EMV-Richtlinie
Beispiele: elektronische Schaltungen, Motoren
Verordnung: EU-Düngeprodukte
Verordnung, FAQRichtlinie: Explosivstoffe für zivile Zwecke
Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen
Richtlinie: Funkanlagen
Häufige Kurzbezeichnung: RED (Radio Equipment Directive)
Beispiele: RFID, DECT, GSM, Radar in Produkten; ferngesteuertes Spielzeug, drahtlose Zugangssysteme, Alarmanlagen und Mikrofone, aktive medizinische Implantate
Verordnung: Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
Beispiele: Warmwassergeräte, Heizkessel, Heizstrahler, Gasherde
Richtlinie: Explosionsschutz von Geräten und Schutzsystemen
Häufige Kurzbezeichnung: ATEX-Richtlinie
Beispiele: Ex-geschützte Maschinen, Motoren, Ventilatoren, Schalter, Beschichtungsanlagen, Tankstellenausstattung
Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und NormenRichtlinie: Geräuschemission von im Freien verwendeten Geräten
Häufige Kurzbezeichnung: Outdoor-Richtlinie
Beispiele: Baumaschinen, Garten- und Winterdienstgeräte, Stromaggregate, Geräte zur Abfallsammlung
Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und NormenRichtlinie: In-vitro-Diagnostika
Beispiele: Produkte zur medizinischen Datenerhebung, die nicht in direktem Kontakt mit dem Patienten stehen, wie z. B. Kits, Reagenzien, Probenbehältnisse für Proben aus dem menschlichen Körper
Verordnung: Künstliche Intelligenz
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
KI-Anwendungen werden grundsätzlich unterschiedlichen Risiko-Kategorien zugeordnet- von "minimal" über "hoch" bis "inakzeptabel". Je nach Einstufung haben die Anbieter bestimmte Sicherheits- und Transparenz-Anforderungen einzuhalten.
Anbieter von KI-Programmen, die potenziell Gesundheit, Sicherheit, Bürgerrechte, Umwelt, Demokratie, Wahlen und Rechtsstaatlichkeit gefährden, müssen beispielsweise für eine Zulassung eine Reihe von Auflagen erfüllen. Dazu zählt u.a. eine Analyse, welche Folgen die Anwendung für die Grundrechte zeitigen könnte (Folgenabschätzung).
KI, die als weniger riskant betrachtet wird, unterliegt vor allem Transparenzregeln. Dabei müssen von KI-Programmen erstellte Inhalte als solche gekennzeichnet werden, damit Nutzer selbst entscheiden können, wie sie mit diesen umgehen wollen. Dazu gehört beispielsweise der Hinweis, dass man es mit einem Chatbot zu tun hat.
Die für viele Unternehmen wichtigste Regelung ab Februar 2025 ist neben dem Verbot inakzeptabler KI-Systeme vor allem die Bestimmung, Mitarbeitern entsprechende Kompetenz im Umgang mit den eingesetzten KI-Tools zu vermitteln.
CE-Kennzeichnung laut KI-Verordnung ist nur für Hochrisikosysteme vorgesehen.
Es gilt als Hochrisiko-KI-System, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) das KI-System soll als Sicherheitsbauteil eines unter die in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallenden Produkts verwendet werden oder das KI-System ist selbst ein solches Produkt;
b) das Produkt, dessen Sicherheitsbauteil gemäß Buchstabe a das KI-System ist, oder das KI-System selbst als Produkt muss einer Konformitätsbewertung durch Dritte im Hinblick auf das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme dieses Produkts gemäß den in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterzogen werden
Das ist bei einigen CE-Richtlinien der Fall (z.B. Maschinen, Aufzüge, Funkanlagen, Spielzeug u.a.m.).
Diese Sicherheitsbauteile müssen ab 2. August 2027 CE-gekennzeichnet werden.
Weiters gelten als Hochrisiko-KI-Systeme:
- Biometrie, insbes. biometrische Fernidentifizierungssysteme; Emotionserkennung; Kategorisierung von Personenmerkmalen
- Kritische Infrastruktur: KI-Systeme im Zusammenhang mit dem Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- oder Stromversorgung verwendet werden sollen
- Allgemeine und berufliche Bildung (insbes. Personenevaluierung im Zusammenhang mit Zugang zu weiteren Bildungsmaßnahmen)
- Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit; KI-Systeme, um Bewerbungen zu sichten oder zu filtern und Bewerber zu bewerten; Beschäftigte im Arbeitsverhältnis bewerten (Leistung, Beförderung, Kündigung)
- Zugänglichkeit und Inanspruchnahme grundlegender privater und grundlegender öffentlicher Dienste und Leistungen
- Strafverfolgung, soweit ihr Einsatz nach einschlägigem Unionsrecht oder nationalem Recht zugelassen ist
- Migration, Asyl und Grenzkontrolle
- Rechtspflege und demokratische Prozesse KI-Systeme, die von einer Justizbehörde verwendet werden sollen, um eine Justizbehörde bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften und bei der Anwendung des Rechts zu unterstützen
Der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen hat sicherzustellen, dass ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wird (Art. 43 AIA). Je nachdem um welches Hochrisiko-KI-System es sich handelt, kann dies auf Grundlage einer internen Kontrolle oder unter Beteiligung einer notifizierten Stelle erfolgen. Weiters ist eine Konformitätsbewertungserklärung auszustellen (Art. 47 AIA) und eine CE-Kennzeichnung am KI-System selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf seiner Verpackung oder in der beigefügten Dokumentation anzubringen (Art. 48 AIA).
Diese Hochrisikosysteme müssen ab 2. August 2026 CE-gekennzeichnet sein.
Verordnung KI-Servicestelle der RTRRichtlinie: Maschinen
Häufige Kurzbezeichnung: MRL
Beispiele: Baumaschinen, Industrieanlagen, Pressen, Schneidmaschinen, Wagenheber, handbetriebene Flaschenzüge, Winden
Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und NormenRichtlinie: Medizinprodukte
Beispiele: medizinisch-technische Geräte, Produkte zur Injektion, Infusion und Dialyse, Verbandstoffe, Sehhilfen, Hörgeräte, Dentalmaterialien
Richtlinie: Messgeräte
Häufige Kurzbezeichnung: MID (Measuring Instruments Directive)
Beispiele: Wasserzähler, Taxameter, Schankgefäße
Richtlinie: Nichtselbsttätige Waagen
Häufige Kurzbezeichnung: NSW-Richtlinie, Non-Automatic Weighing Instruments Directive (NAWI)
Verordnung: Persönliche Schutzausrüstung
Häufige Kurzbezeichnung: PSA-Verordnung
Beispiele: Sonnenbrillen, Gehörschutz, Fahrradhelme, Arbeitshandschuhe, Taucherausrüstung
Richtlinie: Pyrotechnische Gegenstände
Beispiele: Feuerwerkskörper, Gasgeneratoren für Airbags
Verordnung: Seilbahnen für den Personenverkehr
Beispiele: Drahtseilbahnen, Gondelbahnen, Sessel- und Schlepplifte
Richtlinie: Spielzeug
Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen
Richtlinie: Sportboote und Jet Ski
Beispiele: Sportboote, Wassermotorräder
Richtlinie: Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Häufige Kurzbezeichnung: Ökodesign-Richtlinie
Beispiele: Lichtquellen, Haushaltsgeräte, Heiz- und Kühlgeräte, Ventilatoren, Motoren, Schweißgeräten