CE Kennzeichnung auf einem elektronischem Gerät
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EU-Richtlinien und -Verordnungen zur CE-Kennzeichnung

Überblick und Links zu den Detailinformationen

Lesedauer: 6 Minuten

09.05.2025

Bei vielen Produkten wird der Zugang auf den EU-Binnenmarkt durch die Rechtsvorschriften zur CE-Kennzeichnung geregelt. Welche Vorschriften es gibt, erfahren Sie hier. Die weiterführenden Links informieren über die rechtliche Umsetzung in Österreich, Leitfäden, harmonisierte europäische Normen und notifizierte Stellen.

Inhaltsverzeichnis

Richtlinie: Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Verordnung: Barrierefreie Produkte

Beispiele: Computer für Verbraucher, Zahlungsterminals, Fahrausweisautomaten, Check-in Automaten, interaktive Selbstbedienungsinformationsterminals, interaktive Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikation oder audiovisuelle Medien; E-Book Lesegeräte

Diese Richtlinie (EU) 2019/882 gilt für folgende Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden:

  • Hardwaresysteme und für diese Hardwaresysteme bestimmte Betriebssysteme für Universalrechner für Verbraucher
  • die folgenden Selbstbedienungsterminals:
    • Zahlungsterminals
  • die folgenden Selbstbedienungsterminals, die zur Erbringung der unter diese Richtlinie fallenden Dienstleistungen bestimmt sind:
    • Geldautomaten
    • Fahrausweisautomaten
    • Check-In-Automaten
    • interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen (mit Ausnahme von Terminals, die als integrierte Bestandteile von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind)
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für elektronische Kommunikationsdienste verwendet werden
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte
Richtlinie Umsetzung in Österreich FAQs



Verordnung: Batterien und Altbatterien

Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien

Gilt für alle Batterien, einschließlich aller Geräte-Altbatterien, Elektrofahrzeugbatterien, Industriebatterien, Start- und Zündbatterien (die hauptsächlich für Fahrzeuge und Maschinen verwendet werden) und Batterien für leichte Transportmittel (z.B. Elektrofahrräder, E-Mopeds, E-Scooter).

Die Verordnung trat mit 17.8.2023 in Kraft. Konformitätsbewertungsverfahren gelten seit dem 18. August 2024 (CE-Kennzeichnung!).

Händler und Importeure unterliegen einer Reihe an Pflichten, die vor dem Inverkehrbringen (dem erstmaligen Bereitstellen) von Batterien auf dem europäischen Markt beachtet werden müssen.

Kontrollpflichten bezüglich Erzeugererkennung

Bevor Händler eine Batterie auf dem Markt bereitstellen, vergewissern sie sich, dass

  • der Hersteller (dh der jeweilige Inverkehrbringer – auch Importeur-  in Österreich) im Herstellerregister eingetragen ist
  • die Batterie die korrekte CE-Kennzeichnung trägt und gekennzeichnet ist
  • der Batterie die erforderlichen Unterlagen (z.B. zu Leistung, Haltbarkeit, Entfernbarkeit), eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in einer oder mehreren von den Endnutzern ohne Weiteres verstandenen Sprache(n), beigefügt sind
  • die Erzeuger bzw. der Einführer alle Ihre Anforderungen erfüllt haben

Notifizierte Stellen

Die zugelassenen Stellen finden Sie im NANDO Informationssystem 


Verordnung: Bauprodukte

Beispiele: Kaminteile, Dämmstoffe, Ziegel, vorgefertigte Teile aus Beton, Tapeten

Verordnung, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Kurzbezeichnung: RoHS-Richtlinie

Beispiele: Produkte, die zum Betrieb Strom benötigen, d. h. neben typischen Elektrogeräten z. B. auch Benzinrasenmäher mit elektrische Zündung, Glückwunschkarten mit Musik

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Delegierte Verordnung: Drohnen

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme der "offenen" Kategorie

Delegierte Verordnung



Richtlinie: Druckgeräte

Beispiele: Kompressoren, Wärmetauscher, Rohre, Geräte mit Druck größer als 0,5 bar

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Einfache Druckbehälter

Beispiele: Windkessel, Stickstoffdruckbehälter

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Elektrische Betriebsmittel

Kurzbezeichnung: Niederspannungsrichtlinie

Beispiele: elektrische Geräte, Elektromotoren, Beleuchtung, Schalter, Kabel, Isolierungen

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Elektromagnetischen Verträglichkeit

Häufige Kurzbezeichnung: EMV-Richtlinie

Beispiele: elektronische Schaltungen, Motoren

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Verordnung: EU-Düngeprodukte

Verordnung, FAQ



Richtlinie: Explosivstoffe für zivile Zwecke

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Funkanlagen

Häufige Kurzbezeichnung: RED (Radio Equipment Directive)

Beispiele: RFID, DECT, GSM, Radar in Produkten; ferngesteuertes Spielzeug, drahtlose Zugangssysteme, Alarmanlagen und Mikrofone, aktive medizinische Implantate

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Verordnung: Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe

Beispiele: Warmwassergeräte, Heizkessel, Heizstrahler, Gasherde

Verordnung, Leitfäden und Normen



Richtlinie: Explosionsschutz von Geräten und Schutzsystemen 

Häufige Kurzbezeichnung: ATEX-Richtlinie

Beispiele: Ex-geschützte Maschinen, Motoren, Ventilatoren, Schalter, Beschichtungsanlagen, Tankstellenausstattung

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Geräuschemission von im Freien verwendeten Geräten

Häufige Kurzbezeichnung: Outdoor-Richtlinie

Beispiele: Baumaschinen, Garten- und Winterdienstgeräte, Stromaggregate, Geräte zur Abfallsammlung

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: In-vitro-Diagnostika

Beispiele: Produkte zur medizinischen Datenerhebung, die nicht in direktem Kontakt mit dem Patienten stehen, wie z. B. Kits, Reagenzien, Probenbehältnisse für Proben aus dem menschlichen Körper

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen

 


Verordnung: Künstliche Intelligenz

Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz 

KI-Anwendungen werden grundsätzlich unterschiedlichen Risiko-Kategorien zugeordnet- von "minimal" über "hoch" bis "inakzeptabel". Je nach Einstufung haben die Anbieter bestimmte Sicherheits- und Transparenz-Anforderungen einzuhalten.

Anbieter von KI-Programmen, die potenziell Gesundheit, Sicherheit, Bürgerrechte, Umwelt, Demokratie, Wahlen und Rechtsstaatlichkeit gefährden, müssen beispielsweise für eine Zulassung eine Reihe von Auflagen erfüllen. Dazu zählt u.a. eine Analyse, welche Folgen die Anwendung für die Grundrechte zeitigen könnte (Folgenabschätzung).

KI, die als weniger riskant betrachtet wird, unterliegt vor allem Transparenzregeln. Dabei müssen von KI-Programmen erstellte Inhalte als solche gekennzeichnet werden, damit Nutzer selbst entscheiden können, wie sie mit diesen umgehen wollen. Dazu gehört beispielsweise der Hinweis, dass man es mit einem Chatbot zu tun hat.

Die für viele Unternehmen wichtigste Regelung ab Februar 2025 ist neben dem Verbot inakzeptabler KI-Systeme vor allem die Bestimmung, Mitarbeitern entsprechende Kompetenz im Umgang mit den eingesetzten KI-Tools zu vermitteln.

CE-Kennzeichnung laut KI-Verordnung ist nur für Hochrisikosysteme vorgesehen.

Es gilt als Hochrisiko-KI-System, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) das KI-System soll als Sicherheitsbauteil eines unter die in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallenden Produkts verwendet werden oder das KI-System ist selbst ein solches Produkt;

b) das Produkt, dessen Sicherheitsbauteil gemäß Buchstabe a das KI-System ist, oder das KI-System selbst als Produkt muss einer Konformitätsbewertung durch Dritte im Hinblick auf das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme dieses Produkts gemäß den in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterzogen werden

Das ist bei einigen CE-Richtlinien der Fall (z.B. Maschinen, Aufzüge, Funkanlagen, Spielzeug u.a.m.).

Diese Sicherheitsbauteile müssen ab 2. August 2027 CE-gekennzeichnet werden.

Weiters gelten als Hochrisiko-KI-Systeme: 

  • Biometrie, insbes. biometrische Fernidentifizierungssysteme; Emotionserkennung; Kategorisierung von Personenmerkmalen
  • Kritische Infrastruktur: KI-Systeme im Zusammenhang mit dem Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- oder Stromversorgung verwendet werden sollen
  • Allgemeine und berufliche Bildung (insbes. Personenevaluierung im Zusammenhang mit Zugang zu weiteren Bildungsmaßnahmen)
  • Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit; KI-Systeme, um Bewerbungen zu sichten oder zu filtern und Bewerber zu bewerten; Beschäftigte im Arbeitsverhältnis bewerten (Leistung, Beförderung, Kündigung)
  • Zugänglichkeit und Inanspruchnahme grundlegender privater und grundlegender öffentlicher Dienste und Leistungen
  • Strafverfolgung, soweit ihr Einsatz nach einschlägigem Unionsrecht oder nationalem Recht zugelassen ist
  • Migration, Asyl und Grenzkontrolle
  • Rechtspflege und demokratische Prozesse KI-Systeme, die von einer Justizbehörde verwendet werden sollen, um eine Justizbehörde bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften und bei der Anwendung des Rechts zu unterstützen

Der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen hat sicherzustellen, dass ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wird (Art. 43 AIA). Je nachdem um welches Hochrisiko-KI-System es sich handelt, kann dies auf Grundlage einer internen Kontrolle oder unter Beteiligung einer notifizierten Stelle erfolgen. Weiters ist eine Konformitätsbewertungserklärung auszustellen (Art. 47 AIA) und eine CE-Kennzeichnung am KI-System selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf seiner Verpackung oder in der beigefügten Dokumentation anzubringen (Art. 48 AIA). 

Diese Hochrisikosysteme müssen ab 2. August 2026 CE-gekennzeichnet sein.

Verordnung KI-Servicestelle der RTR



Richtlinie: Maschinen

Häufige Kurzbezeichnung: MRL

Beispiele: Baumaschinen, Industrieanlagen, Pressen, Schneidmaschinen, Wagenheber, handbetriebene Flaschenzüge, Winden

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Medizinprodukte

Beispiele: medizinisch-technische Geräte, Produkte zur Injektion, Infusion und Dialyse, Verbandstoffe, Sehhilfen, Hörgeräte, Dentalmaterialien

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Messgeräte

Häufige Kurzbezeichnung: MID (Measuring Instruments Directive)

Beispiele: Wasserzähler, Taxameter, Schankgefäße

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Nichtselbsttätige Waagen

Häufige Kurzbezeichnung: NSW-Richtlinie, Non-Automatic Weighing Instruments Directive (NAWI)

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Verordnung: Persönliche Schutzausrüstung

Häufige Kurzbezeichnung: PSA-Verordnung

Beispiele: Sonnenbrillen, Gehörschutz, Fahrradhelme, Arbeitshandschuhe, Taucherausrüstung

Verordnung, Leitfäden und Normen



Richtlinie: Pyrotechnische Gegenstände

Beispiele: Feuerwerkskörper, Gasgeneratoren für Airbags

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Verordnung: Seilbahnen für den Personenverkehr

Beispiele: Drahtseilbahnen, Gondelbahnen, Sessel- und Schlepplifte

Verordnung, Leitfäden und Normen



Richtlinie: Spielzeug

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Sportboote und Jet Ski

Beispiele: Sportboote, Wassermotorräder

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen



Richtlinie: Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Häufige Kurzbezeichnung: Ökodesign-Richtlinie

Beispiele: Lichtquellen, Haushaltsgeräte, Heiz- und Kühlgeräte, Ventilatoren, Motoren, Schweißgeräten

Richtlinie, Leitfäden, Umsetzung in Österreich und Normen