Pflichten, Termine und Verfahren im Steuerrecht
Die wichtigsten Verpflichtungen und Fristen für Unternehmen
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Für Abgaben und Erklärungen an das Finanzamt gibt es festgelegte Termine. Unternehmer haften für die Einhaltung der Bestimmungen. Sie müssen Unterlagen sorgfältig aufbewahren und vorweisen können. Das Finanzamt und die Finanzpolizei können direkt im Unternehmen kontrollieren. Für Glücksspiele, Preisausschreiben und Schenkungen gibt es genaue Vorschriften zur Durchführung.
Termine und Aufbewahrungspflichten von Unterlagen
Die Abgaben-Erklärungstermine legen fest, bis wann Unternehmer Abgaben- und Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen müssen. Unternehmer müssen auch die Steuerzahlungstermine beachten und ihre Zahlungen rechtzeitig erledigen. Es fallen sonst Verzugszinsen und eventuell Strafen an. Falls Unternehmer Termine nicht einhalten können, kann beim Finanzamt um Zahlungsaufschub angesucht werden.
Für Belege und Dokumente wie zB Buchhaltungsunterlagen oder Geschäftspapiere gilt eine Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren. Für manche Unterlagen wie zB zu bestimmten Grundstücken gibt es längere Aufbewahrungspflichten.
Bescheide und Verjährung nach der Bundesabgabenverordnung
Abgabenbehörden wie Finanzämter stellen Bescheide aus, dazu zählt zB der jährliche Einkommensteuerbescheid. Unternehmer können Beschwerde gegen Bescheide einlegen. Die Frist dabei beträgt ein Monat und es gibt Muster der WKO dafür.
Achtung: Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, die Abgaben sind weiter zum festgesetzten Termin fällig!
Auch die Einhebung von Abgaben ist an Fristen gebunden. Nach Ablauf verjährt die Abgabenschuld, das heißt die Finanzbehörde kann sie nicht mehr einfordern. Welche Arten und Fristen bei Verjährungen zutreffen, legt die Bundesabgabenordnung im Detail fest.
Haftungen für Unternehmer aus steuerlicher Sicht
Unternehmer sind verantwortlich dafür, dass sie ihre Abgaben bezahlen, sie haften dafür. Die Haftungen nach der Bundesabgabenverordnung umfassen sachliche Haftung und persönliche Haftung. Dazu zählen etwa Haftung des Eigentümers, Haftung von Vertretern (zB GmbH-Geschäftsführer) oder Gesellschafterhaftung (OG oder KG). Bei persönlicher Haftung steht man in letzter Konsequenz mit seinem Vermögen für die Abgabenschulden von anderen ein.
Bei Betriebsübernahmen gibt es eigene Bestimmungen (Erwerberhaftung).
Überprüfungen durch das Finanzamt
Bei einer Außenprüfung (früher Betriebsprüfung) überprüft das Finanzamt ein Unternehmen. Die Prüfer melden sich vorher an, müssen sich an Vorgaben halten und geben nachher einen Prüfbericht ab. Zahlt ein Unternehmer Abgaben nicht oder nicht vollständig, ist das strafbar. Hat er Abgaben hinterzogen, kann er Selbstanzeige erstatten.
Überprüfungen durch die Finanzpolizei
Die Finanzpolizei ist eine Sonderabteilung bei den Finanzämtern. Sie schreitet aktiv ein und ist zuständig für die Steueraufsicht, -einbringung und Abgabensicherung. Sie hat weitgehende Rechte bei der Kontrolle von Unternehmen, darf aber nicht alles.
Neben Steuerkontrollen hat die Finanzpolizei noch weitere Aufgaben, wie zB Kontrollen in den Bereichen illegale Ausländerbeschäftigung oder Einhaltung des Glücksspielgesetzes.
Tipp: Details finden Sie im Infoblatt Richtiges Verhalten bei einer Kontrolle der Finanzpolizei.
Glücksspiele und Preisausschreiben
Der österreichische Staat hat ein Monopol auf Glücksspiele und vergibt Konzessionen an Anbieter (zur Zeit zwei). Es gibt Ausnahmen für das sogenannte kleine Glückspiel, dazu zählt man zB bestimmte Automaten, Tombolaspiele, Verlosungen oder Glücksräder. Dafür gelten aber häufig Landesgesetze, die bestimmte Spiele verbieten oder eine Bewilligung des Landes vorschreiben.
Gewinnspiele und Preisausschreiben sind erlaubt, wenn die Teilnahme nichts kostet. Ist das nicht der Fall, braucht man eine Konzession. Der Veranstalter muss sich an die Vorschriften halten, sonst drohen hohe Strafen.
Für die meisten Arten von Glücksspielen, Gewinnspielen oder Preisausschreiben muss man als Unternehmer die Glückspielabgabe bezahlen. Für Gewinne werden teilweise Umsatz- und Einkommensteuer fällig.
Hinweis: Keine Glückspielabgabe muss man für Preisausschreiben mit einem Gesamtwert von unter 10.000 Euro zahlen.
Das Bewertungsgesetz
Steuern werden auf Basis von Geldbeträgen berechnet (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer). Wenn ein Steuergegenstand nicht in Geld besteht, muss er bewertet werden. Das betrifft etwa Wertpapiere, Forderungen, Schulden, Leistungen oder Grundstücke (Einheitswert). Für Steuern, Abgaben und Beiträge, die im Bundesgesetz geregelt sind, gilt für die Bewertung das Bewertungsgesetz. Es gibt aber noch weitere Bestimmungen zur Bewertung wie zB im Umsatzsteuer- oder Einkommensteuergesetz.
Das Schenkungsmeldegesetz 2008
Mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer weggefallen. Schenkungen müssen unter gewissen Voraussetzungen aber gemeldet werden. Dazu gehören Kapitalvermögen (Sparbücher, Bargeld, Wertpapiere, Aktien), ganze Unternehmen, Anteile und Beteiligungen sowie Sachvermögen (körperliches Vermögen, Rechte, Lizenzen). Die Zuwendungen an/von Stiftungen sind ebenfalls geregelt.