Person mit kurzen Haaren, Brille und Bart trägt Businesskleidung und arbeitet bei einem Schreibtisch mit einem Laptop in einem Büro
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Finanzpolizei

Informationen für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

Die Broschüre der Wirtschaftskammern erklärt die Organisation, die sachlichen Zuständigkeiten  und die Kontrollbereiche der Finanzpolizei in Österreich.

Weiters werden die Rechte und Pflichten der Finanzpolizei und die des Unternehmers dargestellt. 


Inhalt

I           Organisation der Finanzpolizei
II          Sachliche Zuständigkeiten
III         Gesetzliche Grundlagen und verfahrensrechtliche Besonderheiten

1.        Überblick
2.        Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung
3.        Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des AVRAG
4.        Kontrolle der versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des ASVG
5.        Kontrolle von Verstößen des Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG)
6.        Kontrolle unbefugter Gewerbeausübung
7.        Kontrolle diverser abgabenrechtlicher Bestimmungen
8.        Kontrollen nach dem Sozialbetrugsgesetz (SozBeG)
9.        Kontrollen nach dem Glückspielgesetz
10.      Kontrollen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzsgesetz (LSDB-G)

IV         Rechte und Pflichten des Unternehmers

1.        AuslBG
2.        AVRAG und LSDB-G
3.        BAO
4.        Recht auf Parteienvertreter

V.        Rechte und Pflichten der Finanzpolizei

1.        Ausweispflicht
2.        Verfahrensgrundlage
3.        Auftrag zur Kontrollhandlung
4.        Belehrungspflicht
5.        Betretungsrecht
6.        Anhalterecht
7.        Identitätsfeststellung
8.        Festnahme
9.        Sonstige Zwangsmaßnahmen

VI        Zwangsweise Durchsetzung der Kontrollmaßnahmen
VII       Rechtsschutz und Beschwerderechte

1.        Akteneinsicht
2.        Rechtsmittel gegen Bescheide
3.        Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls und Zwangsgewalt (Maßnahmenbeschwerde)
4.        Beweisverwertungsverbot

VIII      Selbstanzeige

1.        Gesetzliche Bestimmungen
2.        Rechtzeitigkeit der Anzeige
3.        Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen

Stand: 01.04.2019