Beratung: Parken in den Wiener Kurzparkzonen
Informationen und Beratung für den betrieblichen Parkkleber (Parkpickerl)
Lesedauer: 1 Minute
In allen Wiener Bezirken gibt es eine flächendeckende Kurzparkzone. Dies bedeutet, dass auf allen Straßen dieser Gebiete das Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges gebührenpflichtig ist.
Wenn Betriebe ihre notwendigen Fahrzeuge weiterhin in betriebsnähe abstellen wollen, müssen sie eine Ausnahme von der Kurzparkzone beantragen. Mit so einer Ausnahme kann man dann im Heimatbezirk für 2 Jahre auf Dauer parken.
Antragstellung mit kurzer Vorprüfung durch die Wirtschaftskammer.
Es sind keine Nachweise für die betrieblich notwendigen Fahrten hochzuladen. Das müssen sie nur tun, wenn die Behörde sie dazu auffordert.
Beilagen
Dem Antrag ist folgendes digital beizulegen:
- Kopie des Zulassungsscheines
- Kopie Gewerbeschein oder GISA-Auszug
Informationen für Betriebe außerhalb von Wien, zB. NÖ, Bgld
Detaillierte Informationen rund um den betrieblichen Parkkleber
- Wo und wann gilt die flächendeckende Kurzparkzone?
- Welche Arten von Parkklebern gibt es?
- Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel machen?
- Wie verlängere ich meinen Parkkleber?
Zuständige Behörde:
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Parkraumbewirtschaftung
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
T: +43 1 95559 (auch für Antragsberatung!)
E-Mail: post.prb@ma65.wien.gv.at