Wahl
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Wirtschaftskammerwahlen 2025 in Wien

Wählen zahlt sich aus - nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Lesedauer: 1 Minute

22.11.2024

Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter:innen bestimmen und sicherstellen, dass die Kammer Wien und die Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie so Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen.

Wen Sie wählen | Die Urwahl

Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter:innen direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.

Wer wählen kann | Die Wahlberechtigung

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • zum Stichtag – das ist der 25.11.2024 – Mitglied einer Fachorganisation in Wien sind 
  • und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.

Detailinfos und Aufnahme bei ruhend gemeldeter Berechtigung 

Für die Wahl relevante Formulare

Wenn Sie Einzelunternehmer:In sind, können Sie mit diesem Formular die Wahlkarte beantragen.

Antrag Ausstellung Wahlkarte Einzelunternehmen

Antrag Ausstellung Wahlkarte (juristische Person)

Als Vertreter einer juristischen Person oder eines sonstigen Rechtsträgers, können Sie mit diesem Formular die Wahlkarte beantragen.

Antrag Ausstellung Wahlkarte juristische Person 

Antrag Aufnahme Ruhende

Jene Mitglieder, deren Gewerbe zum Stichtag ruhend gemeldet ist, können einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen und somit trotz (weiterhin) ruhender Berechtigung ihr Wahlrecht ausüben.

Antrag Aufnahme Ruhende 

Formulare für Wählergruppen

Wählergruppen, die sich an der Wahl beteiligen wollen, haben ihre Wahlvorschläge auf Grund der Inhalte der Wahlkundmachung für die jeweiligen Fachgruppen und Fachvertretungen der Hauptwahlkommission schriftlich und für jede Fachgruppe (Fachorganisation) einzeln vorzulegen.

Unterstützungserklärung


Zustimmungs- und Unterstützungserklärung (Wahlwerber natürlicher Personen)


Zustimmungs-, Unterstützungs- und Einverständniserklärung (Wahlwerber juristischer Personen)


Wichtige Termine | Übersicht

  • 25.11.2024: Stichtag für die Wahlberechtigung
  • 25.11.—5.12.2024:  Wählerlisten liegen auf/Möglichkeit der Einsichtnahme, des Stellens von Aufnahmeanträgen und der Erhebung von Einsprüchen
  • 13.03.2025: Letzter Tag für das Eintreffen von Wahlkarten 

Mehr Wahlinfos

Weitere Informationen und eine Übersicht über die Wahlseiten aller Bundesländer finden Sie auf der Wahlinfo-Seite der Wirtschaftskammer Österreich

Rechtliche Basis Wirtschaftskammerwahlen

Detailinfo zur Wahlberechtigung

Es kann ein Mitglied – dessen Berechtigung zum Stichtag ruhend gemeldet ist – binnen zehn Tagen nach Verlautbarung der Wählerlisten, also bis zum 5. Dezember 2024 einen Antrag auf Aufnahme in die jeweilige Wählerliste stellen. Innerhalb derselben Frist können Einsprüche wegen der Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter