Verkehrsservice der WK Wien
Aktuelle Infos und Services zu Verkehrsthemen
Lesedauer: 4 Minuten
Sie sind von einer Baustelle im öffentlichen Raum betroffen und benötigen Informationen dazu? Sie überlegen, einen Schanigarten oder eine Ladezone vor dem Betrieb zu beantragen? Sie haben Fragen zum "Parkpickerl" oder einer Verkehrsstrafe? Wir unterstützen Sie gerne mit umfassenden aktuellen Informationen und Services.
Themenübersicht
Baumaßnahmen im öffentlichen Raum
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Anmeldung zum Newsletter: Verkehr und Betriebsstandort
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Schanigärten in Wien
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Beratung: Parken in den Wiener Kurzparkzonen
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Baustellentransparent für Wiener Betriebe
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Ladezonen in Wien
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Autobusregelung für die Innenstadt in Wien
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Adventregelung für Autobusse in Wien
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Online-Ratgeber
FAQs
Wenn Sie sich als Betrieb eine dieser Fragen stellen, sind Sie bei uns richtig!
Sobald eine Baustelle Flächen im öffentlichen Raum beansprucht und Auswirkungen auf den Verkehr hat (z.B. Lagerung, Gerüst, Verkehrsumleitung) wird seitens der Verkehrsbehörde der Stadt Wien ein Bündel an Maßnahmen festgelegt. Unser Team Verkehrsservice ist nach Möglichkeit bei Verhandlungen der Behörde vor Ort mit dabei und setzt sich für die betroffenen Betriebe ein. Unser Fokus liegt auf Themen wie: Erhalt der Erreichbarkeit, Sichtbarkeit und Lademöglichkeit sowie der Minimierung von baustellenbedingten Belastungen.
Wir informieren die betroffenen Betriebe – soweit uns die Details bekannt sind – über Baustellen und die festgelegten Verkehrsmaßnahmen (inkl. Baubeginn, Dauer, Ansprechpartner) persönlich oder mittels Aussendung. Unsere aktuellen Aussendungen sind unter Verkehrsinformationen für Wien online zusammengefasst.
Für Interessierte besteht die Möglichkeit, sich zu unseren Verkehrs-Newslettern („Verkehrsinfo“ bzw. „Businfo“) anzumelden.
Unser Team Verkehrsservice hat die Möglichkeit, bei vielen Straßenumgestaltungsprojekten der Stadt Wien bereits in der Planungsphase jene Themen einzubringen, die für die Betriebsstandorte wichtig sind, wie z.B. Erreichbarkeit, Ladezonen und andere wirtschaftliche Nutzungen der Oberfläche. Wenn ein Betrieb betroffen ist, informieren wir diesen über wichtige Plandetails aus dem Planungsprozess – soweit uns diese bekannt sind – und vermitteln zwischen Betrieben und zuständigen Dienststellen der Stadt Wien.
Für verschiedene wirtschaftliche Nutzungen, die Platz auf der Straße/ am Gehsteig/ am Platz vor dem Betrieb benötigen, muss ein Ansuchen um Bewilligung an die Behörde gestellt werden. Dabei ist eine Vielzahl an Rahmenbedingungen einzuhalten, die manchmal nicht ganz klar wirken. Wir beraten Betriebe vorab für ihre Antragstellung und unterstützen bei der Behördenverhandlung, sei es vor Ort oder im Amt.
Als Erstinformation für eine Schanigarten-Einreichung haben wir die wichtigsten Fakten und Links bereitgestellt.
Betriebe, die ein behördliches Schreiben zu einer Verkehrsstrafe erhalten haben, wie z.B. eine Anonymverfügung, Lenkererhebung oder Straferkenntnis, können ihre Fragen in einer unbürokratischen Beratung mit unseren Verkehrsjuristen klären. Zur ersten Einschätzung steht der jederzeit zugängliche Online-Ratgeber Verkehrsstrafen zur Verfügung.
In Wien unterliegt die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen flächendeckend sowohl einer Gebührenpflicht als auch einer Zeitbeschränkung. Ausnahmegenehmigungen (auch bekannt als „Parkpickerl“) gibt es für Bewohner in ihrem jeweiligen Heimatbezirk. Als Interessenvertretung konnten wir erreichen, dass auch Betriebe spezielle Ausnahmegenehmigungen für ihre Fahrzeuge erhalten können. Die bekanntesten Ausnahmen gelten für:
- Fahrzeuge von Wiener Betrieben im Bezirk des Betriebsstandortes
- Firmenfahrzeuge, die zur Durchführung handwerklicher Servicetätigkeiten bei Kunden in betriebsfremden Bezirken benötigt werden
Möchten Sie wissen, welche Ausnahmegenehmigung für Sie möglich ist? Dazu können Sie unseren Online-Ratgeber Parkkarte nutzen oder unter "Parken in Wien" umfassende Informationen erhalten. Für Mitglieder steht unser Expertenteam für Beratungen (z.B. wie man einer Aufforderung der Behörde auf Einreichung von Unterlagen wie Fahrtnachweisen oder Rechnungen nachkommen kann) und als Unterstützung für den Antrag an die Behörde zur Verfügung.
Für die Wiener Innenstadt gilt ein Busfahrverbot. Ausgenommen sind öffentliche Linienbusse sowie Busse mit Buseinfahrtskarte. Während der Adventsamstage gilt eine besondere Regelung für ein erweitertes Gebiet. Zur Klärung, ob eine Buseinfahrtskarte benötigt wird bzw. ob die Berechtigung besteht, eine Buseinfahrtskarte zu beantragen, stehen unser Online-Ratgeber Buseinfahrtsregelung sowie Informationsblätter zur Verfügung. Unterstützung bei konkreten Fragen erhalten Sie direkt, rasch und unbürokratisch per Telefon oder E-Mail.