Anrainerparken in den Wiener Bezirken
In Anwohnerzonen dürfen seit 1.12.2018 auch Betriebsfahrzeuge und Handwerker mit Ausnahmen für Serviceautos und Kleintransporteure halten oder parken. Das konnte die Wirtschaftskammer Wien durchsetzen!
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Die Stadt Wien hat 2012 einen Test mit Anwohnerparken in Wien gestartet. Was zunächst als Pilotversuch mit maximal 10% der Stellplätze pro Grätzel aufgesetzt wurde, ist seit Sommer 2014 auf die Fixierung von Anwohnerparken mit bis zu 20% der Stellplätze pro Bezirk ausgeweitet worden. Aktuell dürfen maximal 30 % der Stellplätze in Anwohnerzonen umgewandelt werden. Dies hat bedeutet, dass in den derzeitigen Anwohnerzonen ausschließlich Fahrzeuge der Bewohner mit einer Ausnahme für den Heimatbezirk halten oder parken durften.
Anwohnerzonen für Wirtschaftsverkehr seit 1.12.2018 geöffnet
Die Stadt Wien hat am 20.12.2017 beschlossen, die Anwohnerzonen für den Wirtschaftsverkehr Montag bis Freitag (werktags) zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr zu öffnen. Umgesetzt wurde diese Änderung am 1.12.2018! Damals wurden alle Anwohnerzonen in den Bezirken 2, 3, 4, 6, 7, 9 und 12 geändert. Seit September 2020 sind auch die Anwohnerzonen des 1. Bezirks für Betriebe geöffnet.
Die Stadt Wien hat am 20.12.2017 beschlossen, die Anwohnerzonen für den Wirtschaftsverkehr Montag bis Freitag (werktags) zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr zu öffnen. Umgesetzt wurde diese Änderung am 1.12.2018! Damals wurden alle Anwohnerzonen in den meisten Bezirken geändert. Seit September 2020 sind alle Anwohnerzonen für Betriebe geöffnet. Diese Anwohnerzonen erkennt man daran, dass auf den zusatzschildern auf das Amtsblatt 41/2018 verwiesen wird.
Die neue Regelung bedeutet, dass AnwohnerInnen — so wie bisher — rund um die Uhr in den Anwohnerparkzonen stehen können. Zusätzlich können die Anwohnerparkzonen Montag bis Freitag (werktags) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr dann auch von Fahrzeugen der berechtigten Wirtschaftsbetriebe genutzt werden.
In den Anwohnerzonen dürfen daher Montag bis Freitag (werktags) zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr parken:
- Betriebsfahrzeuge mit Ausnahme von der Kurzparkzone nur in ihrem Heimatbezirk
- Betriebsfahrzeuge mit Ausnahmen für Serviceautos in allen Anwohnerzonen (wenn die Ausnahme auch für den jeweiligen Bezirk gilt)
- Kleintransportfahrzeuge mit der Endung KT im Kennzeichen in allen Anwohnerzonen
- Fahrzeuge der Heimhilfen des Fonds Soziales Wien und anerkannter Unternehmen in allen Anwohnerzonen
Zeitlich unbegrenzt in den Anwohnerparkzonen dürfen wie bisher parken:
- Alle Fahrzeuge der Bewohner mit einer Ausnahme für den jeweiligen Bezirk (= Bewohner-, Bewohnerinnenfahrzeuge)