Weißer Transporter Rückansicht beim Fahren durch urbanes Gebiet, Umgebung in Bewegungsunschärfe
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Grätzl-Ladezone

Weiterentwicklung der Wiener Ladezonen

Lesedauer: 6 Minuten

03.02.2025


Erklärvideo

Eine Grätzl-Ladezone können sowohl Betriebe als auch Private zum Laden nutzen.

Diese haben die Möglichkeit, im Parkverbot zu Lieferzwecken bzw. für andere kurze Besorgungen zu halten (maximale Zeitdauer von 10 Minuten) oder auf die Dauer der Ladetätigkeit ihr Fahrzeug hier abzustellen. Dafür ist ein Parkschein erforderlich.

Außerhalb der angegebenen Zeiten kann die Zone gemäß der Kurzparkzonenregelung zum Parken genutzt werden.

FAQs

FAQ Grätzl-Ladezone

Grätzl-Ladezonen sind besondere Bereiche in Parkspuren. Die Kundmachung erfolgt mittels Parkverbotes. Am Angang bzw. am Ende ist nachstehende Information angebracht.
 

Der wesentliche Unterschied zwischen einer „Grätzl-Ladezone“ und einer „normalen Ladezone“ besteht darin, wer die Ladezone beantragen und wer diese nutzen kann.

Ladezone im herkömmlichen Sinne:
Eine „normale Ladezone“ kann jedes umliegende Unternehmen beantragen, das ein erhebliche Warenmengen ab- oder antransportieren muss. Ladezonen sind besondere Bereiche in Parkspuren, die nur für Ladetätigkeiten genutzt werden dürfen. Sie sind mit einem Halteverbotsschild und einer Zusatztafel gekennzeichnet (z.B. „ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen von Mo. – Fr. (werkt.) von 8 – 12 Uhr“).

Die Grätzl-Ladezonen sind in erster Linie dazu gedacht den zusätzlichen Bedarf an Haltemöglichkeiten zu decken. Auf Basis des „Ladezonen-Rechners“ der Wirtschaftskammer Wien ergibt sich die Chance, auch ohne spezifischen Antragsteller dem bestehenden Bedarf an zusätzlichen Zonen zu erheben.

Es ist nicht geplant, dass alle bestehenden Ladezonen in Grätzl-Ladezonen umgewandelt werden.

Die Grätzl-Ladezonen sind in erster Linie dazu gedacht, den zusätzlichen Bedarf an erforderlichen Ladezonen zu decken. Auf Basis des „Ladezonen-Rechners“ der Wirtschaftskammer Wien und der Technischen Universität Wien ergibt sich die Chance, auch ohne spezifischen Antragsteller dem bestehenden Bedarf an zusätzlichen Zonen zu erheben. Diese bieten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort vor allem auch eine große Hilfestellung für Paketzusteller.

Im Falle, dass eine bestehende Ladezone zu gering dimensioniert ist und es vermehrt zu Parkvorgängen in zweiter Spur oder auf Gehsteigvorziehungen kommt, kann eine Überprüfung einer bestehenden Ladezone auf Basis des „Ladezonen-Rechners“ durchgeführt werden. In der Folge könnte eine Erweiterung der Zone erfolgen. Die normale Ladezone bleibt bestehen und wird um eine Grätzl-Ladezone ergänzt. Bei einer Änderung einer bestehenden Ladezone ist dies jedoch immer nur in Abstimmung mit dem Hauptbewilligungsträger möglich.

Ladezonen Rechner


Eine Grätzl-Ladezone kann im Unterschied zu einer „normalen Ladezone“ sowohl für das Be- und Entladen verwendet werden als auch für ein kurzfristiges Halten im Ausmaß von maximal 10 Minuten.

Wenn man in einer Grätzl-Ladezone steht, muss ein Parkschein gelegt werden. Für ein kurzfristiges Halten auf die Zeitdauer von maximal 10 Minuten ist ein kostenloser 15-Minuten-Parkschein ausreichend.

Weiters kann auf die Dauer der Ladetätigkeit im Parkverbot gehalten werden. Hierfür muss für die gesamte Dauer der Ladetätigkeit ein Parkschein gelegt werden.

Es besteht die Möglichkeit, im Parkverbot zu Lieferzwecken bzw. für andere kurze Besorgungen zu halten (maximale Zeitdauer von 10 Minuten) oder auf die Dauer der Ladetätigkeit das Fahrzeug hier abzustellen. Dafür ist ein Parkschein erforderlich. (Hinweis: In der Regel wird ein kostenloser 15-Minuten-Parkschein ausreichend sein).

Außerhalb der angegebenen Zeiten kann die Zone gemäß der Kurzparkzonenregelung zum Parken genutzt werden.

Dafür gibt es keine Bestätigung. Die Durchführung einer Ladetätigkeit (sofort beginnen, nach Ende sofort wegfahren, Laden nicht unterbrechen) ist ausreichend, damit eine Grätzl-Ladezone genutzt werden kann.

Außerhalb der angegebenen Zeiten kann die Zone gemäß der Kurzparkzonenregelung zum Parken oder Laden genützt werden.

Eine Ladetätigkeit kann in einer Grätzl-Ladezone – sofern verfügbar – auch vor oder nach der Gültigkeitsdauer durchgeführt werden. Gemäß der Kurzparkzonenregelung ist für die Zeitdauer der Ladetätigkeit ein Parkschein zu legen.  

In einer Grätzl-Ladezone kann jeder für die Zeitdauer von bis zu 10 Minuten halten, es muss nicht geladen werden. Wenn ein Fahrzeug ohne Ladetätigkeit länger als 10 Minuten abgestellt wird, ist dies widerrechtlich und kann wie jedes andere Parkvergehen durch die Polizei bzw. die Parkraumüberwachung der LPD Wien geahndet werden.

Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Polizei bzw. die Parkraumüberwachung der LPD Wien überwacht.

Die Ladetätigkeit muss ununterbrochen und unmittelbar beim Fahrzeug erfolgen. Längere Unterbrechungen oder Verlassens des Fahrzeugs über eine Zeitdauer von 10 Minuten hinweg, kann als unzulässiges Parken gewertet und gestraft werden.

Dies wird wie ein normales Parkvergehen im jeweiligen Strafrahmen geahndet.

In der Regel besitzen Grätzl-Ladezonen eine einheitliche Gültigkeitsdauer

  • Montag-Freitag (werktags) von 07:00 bis 19.00 Uhr
  • Samstag (werktags) von 07:00 bis 13:00 Uhr

Dennoch ist beim Abstellen des Fahrzeuges jeweils die Beschilderung vor Ort nochmals zu prüfen.
Im Bedarfsfall kann von der o.a. Regelung abgewichen werden.   



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