Ausnahmen für Unternehmen bzw. Mitarbeiter:innen
Parkraumbewirtschaftung in Wien
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Für Privatfahrzeuge des Unternehmens bzw. seiner Beschäftigten ist eine Ausnahme für das Privatfahrzeug zum Erreichen des Arbeitsortes nur dann möglich, wenn Arbeitsbeginn oder Arbeitsende regelmäßig zu Zeiten stattfinden, an denen keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren (zwischen 24:00 und 5:30 Uhr) bzw. nur ein unzumutbares öffentliches Verkehrsmittel (z.B. Nachtautobus) zur Verfügung steht. In diesem Fall wird aber die Ausnahme eingeschränkt auf die Zeiten 9:00 bis 15:00 Uhr oder ab 15:00 Uhr, ist also nicht den ganzen Tag gültig. Bei der Antragstellung sind Dienstpläne über sechs Wochen vorzulegen.
Kosten
Die Kosten für die Beschäftigtenausnahmen betragen ca. 185 Euro pro Jahr.
Details auf der Website der Stadt Wien.