Weißer Transporter Rückansicht beim Fahren durch urbanes Gebiet, Umgebung in Bewegungsunschärfe
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Ladezonen in Wien

Antragstellung und Kosten

Lesedauer: 2 Minuten

26.09.2024

Wofür dienen Ladezonen

Ladezonen dienen zur Erleichterung von Be- und Entladevorgängen. Sie gelten für jedermann unter den gleichen Bedingungen und dürfen daher für Ladezwecke von allen Verkehrsteilnehmern (nicht nur vom Antragsteller) benützt werden, die den Bedingungen der Ladezone entsprechen (das beladen oder entladen von Fahrzeugen, das richtige Fahrzeug, etwa Lastkraftwagen, zur Zeit der Gültigkeit der Zone .....).

Wofür dienen Ladezonen NICHT

Ladezonen dürfen nicht zum Parken von Firmenfahrzeugen verwendet werden! Sollten Ladezonen wiederholt zweckwidrig verwendet werden, droht die Aufhebung durch die Behörde (auf Kosten des seinerzeitigen Antragstellers).

Details

Wenn Ladezonen in Kurzparkzonen liegen, ist das bestimmungsgemäße Benutzen von Ladezonen zur Zeit der Geltung der Ladezonen gebührenfrei. Sobald aber die Ladetätigkeit unterbrochen wird, kommt es zu einem (illegalen) Parken in der Ladezone und daher zu einer Gebührenpflicht. Strafen der Überwachungsorgane können in diesem Fall vorkommen.
Eine Ladezone kann gemäß § 43 Abs. 1 StVO jedes Unternehmen beantragen, das ein „erhebliches wirtschaftliches Interesse daran hat, Straßenstellen für die unbedingt notwendige Zeit und Strecke für Ladetätigkeit durch Park- oder Halteverbote freizuhalten (Ladezonen)”.

Eine Ladezone beantragt man bei der Magistratsabteilung 46 (1120, Niederhofstr. 23, +43 1 81114-0) mit einem formlosen Ansuchen. Beizulegen ist das Erhebungsblatt für Ladezonen, das der MA 46 als Grundlage für ihre Prüfung gilt. Die MA 46 ist aufgrund des gesetzlichen Auftrages verpflichtet, jeden Antrag auf eine Ladezone genau zu prüfen, wobei für die beantragte Gültigkeitszeit der Ladezone eine zumindest 50 - 80 %-ige Auslastung glaubhaft gemacht werden sollte.


Beispiel: Eine Ladezone soll von 8 bis 12 Uhr gelten, das sind 4 Stunden. In diesen 4 Stunden sollte die Ladezone zumindest 2 Stunden durch Fahrzeuge, die be- oder entladen werden in Anspruch genommen werden (50% der Zeit). Besser wäre eine mehr als 3-stündige Inanspruchnahme (Idealvorstellung der MA 46 = 80 % der Zeit)


Kosten

Die Kosten der Anbringung und Erhaltung der Verkehrszeichen sowie alle notwendigen Änderungen, die im Zuge von periodischen Überprüfungen von der Behörde durchgeführt werden, hat das antragstellende Unternehmen zu tragen. Die Kosten für die Neuerrichtung einer Ladezone hängen von den Errichtungskosten des beauftragten Unternehmers ab. Sie betragen derzeit etwa € 1.000,- bis € 1.200,- und können im Einzelfall auch höher ausfallen.

Damit sind das Aufstellen der Stangen und die Herstellung sowie die Montage der Verkehrszeichen und Zusatzschilder abgedeckt. Weitere Kosten fallen nur an, wenn die Ladezonenschilder beschädigt werden oder im Interesse des Antragstellers die Schilder bzw. Zusatztafeln verändert werden müssen.

Hilfe durch die Wirtschaftskammer

Die Wirtschaftskammer Wien (Abteilung Standort- und Verkehrsservice) hat eigene Mitarbeiter, die Verhandlungen der MA 46 über die Errichtung/Abänderung/Aufhebung von Ladezonen besuchen. In diesen Verhandlungen wird durch einen Mitarbeiter der Abteilung versucht, gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen die bestmögliche Lösung für das Unternehmen zu finden. Wir versuchen grundsätzlich, jede Verhandlung über eine Ladezone in Wien zu besuchen. Es kann jedoch vorkommen, dass wegen der Anzahl gleichzeitig stattfindender Verhandlungen nicht jede besucht werden kann. Um sicherzustellen, dass wir an einer bestimmten Verhandlung teilnehmen, ist eine Rücksprache ratsam.

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