FAQ zur Parkraumbewirtschaftung in Wien
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Parken
Lesedauer: 4 Minuten
[FAQ-Parkraumbewirtschaftung]
Vor der Antragstellung bei der Behörde (MA 65) sollten Betriebe den entsprechenden Onlineratgeber durchklicken. Dort wird für jede Art von Ausnahme die Voraussetzungen erklärt. Erst wenn diese erfüllt werden, kommt man zur Antragstellung für Parkkleber. Dieser Ratgeber ist anonym. Erst bei der Antragstellung bei der Behörde muss man seine Daten eingeben.
Auf wko.at gibt es folgende Informationen, welche Parkkleber es überhaupt gibt.
Nein, denn das sind Autos der Mitarbeiter:innen. Nur für Autos von Betrieben, die in den jeweiligen Bezirken zugelassen sind, kann man bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Parkkleber erhalten.
Jeder Betrieb kann nur eine Ausnahme für ein Auto zum Personentransport erhalten. Weitere Ausnahmen sind nur für Autos mit Warentransport möglich (Details). Also werden für Dienstautos, die nur für Vertreter:in und Kundenbetreuer:in vorgesehen sind oder die für leitende Mitarbeiter:innen vorhanden sind, keine Parkkarten ausgegeben.
Ausnahmen für Beschäftigte gibt es nur dann, wenn sie ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen können. In der Praxis erteilt die Behörde nur dann Ausnahmen, wenn der Dienstbeginn vor 05:30 Uhr oder das Dienstende nach Mitternacht ist (Details).
Wenn der Wohnort weiter weg liegt. wo es in der Früh/in der Nacht keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt, ist der gebrochene Verkehr zumutbar. Das bedeutet, dass mit dem Auto vom Wohnort bis zu einem Ort gefahren werden muss (in NÖ), wo man auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann. Erst wenn von dort der Arbeitsplatz nicht rechtzeitig öffentlich erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit für Parkkleber für Beschäftigte.