Luftansicht eines Parkplatzes mit PKWs
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FAQ zur Parkraumbewirtschaftung in Wien

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Parken

Lesedauer: 4 Minuten

12.10.2023

[FAQ-Parkraumbewirtschaftung]

Die Parkraumbewirtschaftung in Form einer Kurzparkzone (KPZ) führt dazu, dass eine Gruppe von Auto-Nutzer:innen (die Beschäftigten) nicht mehr dauerparken kann. Denn bis auf wenige Ausnahmen wird es für Autos von Beschäftigten keine Ausnahme zum Dauerparken geben. Durch den frei werdenden Parkraum auf der Straße stehen für Bewohner:innen- und Betriebsfahrzeuge mehr Stellplätze zur Verfügung.

Mitarbeiter:innen, die auf ihr Auto angewiesen sind, um zum Betrieb zu kommen, können/wollen oft nicht auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Das könnte dazu führen, dass (einzelne) Mitarbeiter:innen kündigen oder (wenn sie schwer ersetzbar sind) nur bleiben, wenn ihnen ein privater Stellplatz (Garage, auf Firmengrund) geboten wird.

Wenn die Situation vor Ort schon bisher schwierig war (Erreichbarkeit, Anlieferung, Platzprobleme, Anrainerbeschwerden) könnten einige Betriebe die KPZ zum Anlass nehmen, ihre Betriebe nach NÖ zu verlegen.

Besucher:innen und Kund:innen müssen ab März 2022 für das Parken in Firmennähe zahlen, werden aber leichter einen Parkplatz finden.

In den Betriebsgebieten des 23. Bezirkes (Siebenhirten, Inzersdorf) wird die Überparkung stark steigen, da Pendler:innen hier die letzten Wiener Straßen mit der Möglichkeit zum Dauerparken nutzen werden. Das wird dazu führen, dass für Kund:innen und Mitarbeiter:innen kaum noch Stellplätze auf der Straße zu finden sein werden. Ob die Stadt Wien dann nachziehen wird und die Betriebsgebiete in die KPZ aufnimmt, ist noch unklar.

Da schwere LKW kaum in Garagen passen und es wenige bewirtschaftete Freiflächen gibt, können schwere LKW und Sattelzugfahrzeuge Ausnahmen für ihre Heimatbezirke bekommen. Dabei ist aber zu beachten, dass solche LKW in der Nacht und am Wochenende beim Parken einen Abstand von 25 m zu bewohnten Häusern oder Spitälern einhalten müssen. Alleine in den Bezirken 11 und 21 bis 23 sind 3.000 LKW über 3,5 t zugelassen, insgesamt sind in Wien 5.400 LKW über 3,5 t zugelassen.

Vor der Antragstellung bei der Behörde (MA 65) sollten Betriebe den entsprechenden Onlineratgeber durchklicken. Dort wird für jede Art von Ausnahme die Voraussetzungen erklärt. Erst wenn diese erfüllt werden, kommt man zur Antragstellung für Parkkleber. Dieser Ratgeber ist anonym. Erst bei der Antragstellung bei der Behörde muss man seine Daten eingeben.

Auf wko.at gibt es folgende Informationen, welche Parkkleber es überhaupt gibt.

Nein, denn das sind Autos der Mitarbeiter:innen. Nur für Autos von Betrieben, die in den jeweiligen Bezirken zugelassen sind, kann man bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Parkkleber erhalten.

Jeder Betrieb kann nur eine Ausnahme für ein Auto zum Personentransport erhalten. Weitere Ausnahmen sind nur für Autos mit Warentransport möglich (Details). Also werden für Dienstautos, die nur für Vertreter:in und Kundenbetreuer:in vorgesehen sind oder die für leitende Mitarbeiter:innen vorhanden sind, keine Parkkarten ausgegeben.

Ausnahmen für Beschäftigte gibt es nur dann, wenn sie ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen können. In der Praxis erteilt die Behörde nur dann Ausnahmen, wenn der Dienstbeginn vor 05:30 Uhr oder das Dienstende nach Mitternacht ist (Details).

Wenn der Wohnort weiter weg liegt. wo es in der Früh/in der Nacht keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt, ist der gebrochene Verkehr zumutbar. Das bedeutet, dass mit dem Auto vom Wohnort bis zu einem Ort gefahren werden muss (in NÖ), wo man auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann. Erst wenn von dort der Arbeitsplatz nicht rechtzeitig öffentlich erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit für Parkkleber für Beschäftigte.